Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Umsetzung der RED III im Verkehrsbereich hat das Umweltministerium im Juni einen Referentenentwurf vorgelegt. Herzstück dieses Entwurfs ist die Weiterentwicklung der THG-Quote, also die Verpflichtung, die CO2-Emissionen bei Kraftstoffen kontinuierlich zu senken.
Vor diesem Hintergrund überrascht es, dass die Grünen ausgerechnet jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorlegen. Die Grünen hatten in den vergangenen Jahren ausreichend Zeit, dieses Thema voranzubringen.
Umgesetzt wurde nichts. Erst in der Opposition entdecken Sie jetzt plötzlich die Dringlichkeit und legen einen Gesetzentwurf vor, der aber wesentliche Punkte auslässt: neue Zielsetzung, aktuelle Fakten und die Einbindung zwingender EU-Vorschriften.
Positiv ist, dass die Betrugsproblematik erkannt wurde. Die Betrugsfälle sind zahlreich: gefälschte Zertifikate, umdeklariertes Palmöl oder eine zertifizierte Pflanzenölanlage, die so nie existiert hat. Diese Beispiele verdeutlichen die Dringlichkeit konsequenter Schutzmaßnahmen. Wir setzen uns für klare Regeln, für Vor-Ort-Kontrollen und insbesondere für neue gemeinsame europäische Kontrollmechanismen ein. Der Markt braucht eine stärkere Betrugsprävention, die nicht nur national gedacht werden darf.
Der wohl gravierendste Punkt im Antrag der Grünen ist das Ziel, die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe bis 2030 auf null zu senken.
Anstatt Planungs- und Investitionssicherheit in der Agrar- und Bioenergie zu schaffen, schüren Sie damit massive Verunsicherung und senden ein verheerendes Signal in den Markt.
Klar, gerne.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Danke, Herr Büdenbender, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Herr Büdenbender, wir hatten die Diskussion schon im Ausschuss, und nur weil Sie falsche Aussagen aus dem Ausschuss im Plenum wiederholen, werden sie nicht wahr.
Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf zur Ausschleusung von Nahrungs- und Futtermitteln aus den Kraftstoffen aus dem grünen Umweltministerium liegt seit Jahren vor. Der Gesetzentwurf zum Thema Betrugsprävention, den Sie jetzt zum Teil übernehmen, aber abschwächen, liegt auch bereits seit der letzten Legislaturperiode vor.
Ich frage mich, warum Sie, wenn diese Vorarbeit schon vorliegt, hier nicht viel schneller in die Pötte kommen. Und dass Sie hier so reagieren, zeugt ja davon, dass Sie offensichtlich ein schlechtes Gewissen haben, dass Sie trotz der umfangreichen Vorarbeit immer noch keinen Gesetzentwurf im Plenum haben. Deswegen sind wir als Serviceopposition so nett und legen Ihnen diesen Gesetzentwurf vor.
Das Entscheidende bei unserem Gesetzentwurf ist: –
– Er wirkt gegen Umweltkriminalität, er schützt den Regenwald und sorgt dafür, dass Nahrungs- und Futtermittel auf den Teller kommen und nicht in den Tank.
Und jetzt frage ich Sie: Unterstützen Sie das? Werden Sie in Ihrem Gesetzentwurf die Obergrenze auf null absenken, damit in Zukunft Nahrungsmittel nicht mehr im Tank landen, sondern auf den Teller kommen, wo sie hingehören?
Lieber Kollege, vielen Dank für die Zwischenfrage. – Wenn Sie mir zugehört hätten, dann hätten Sie gemerkt, dass ich gesagt habe: Es wurde nichts umgesetzt. – Das ist der entscheidende Unterschied. Sie haben Dinge eingebracht, standen am Ende aber ohne Ergebnis da.
Und genau das wurde Ihnen im Umweltausschuss übrigens auch von den Kollegen der SPD, die mit Ihnen in der Regierung waren, sehr deutlich gemacht.
Was den zweiten Punkt angeht – dazu komme ich gerne im Laufe meiner Rede noch –: Natürlich – das habe ich gerade schon gesagt – ist es ein Fehler, die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe auf null zu senken.
Denn Biokraftstoffe leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, und sie schaffen Wertschöpfung in Deutschland.
Daher haben Union und SPD im Koalitionsvertrag auch miteinander vereinbart, die Spielräume bei der Umsetzung von RED III zu nutzen und den Einsatz alternativer Kraftstoffe spürbar voranzubringen. Statt der grünen Null braucht es hier ambitioniertere THG-Quoten, die Investitionen anreizen und erneuerbare Kraftstoffe zeitnah durchstarten lassen.
Lassen Sie mich jetzt gerne einen Satz zu Ihrer Behauptung sagen, Agrokraftstoffe würden zu Hunger und Umweltzerstörung führen: Mit einer solchen Polemik lösen wir keine Probleme, wir verschärfen sie nur.
Fakt ist – da komme ich gerne noch mal auf Ihre Frage zurück –: In der EU besteht seit Jahren eine Überproduktion von Lebensmitteln. Es ist sinnvoll, minderwertige oder für den Markt ungeeignete Agrarprodukte zur Biokraftstoffproduktion zu nutzen, statt sie zu vernichten. Das stärkt die heimische Landwirtschaft und unterstützt Unternehmen, die mit erheblichen Investitionen Kapazitäten aufgebaut haben.
Mein Fazit ist also: Mit diesem Antrag steuern Sie zielgerichtet in die falsche Richtung. Was wir brauchen, ist nicht die grüne Null, sondern eine klare, ambitionierte Weiterentwicklung der THG-Quote.
Das schafft Verlässlichkeit, gibt dem Markt die notwendigen Investitionsimpulse und trägt dazu bei, Klimaschutz, Versorgungssicherheit –
– und industriepolitische Handlungsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Vielen Dank.