Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Der Haushalt des Arbeitsministeriums enthält zwei besonders große Positionen. Einer davon ist das Bürgergeld für Arbeitsuchende, das fast zur Hälfte von Ausländern bezogen wird. Sie haben zumeist keinen dauerhaften Aufenthaltstitel, sind arbeitsfähig, aber arbeiten nicht. Kaum einer von ihnen hat je in eine deutsche Sozialkasse eingezahlt, trotzdem werden sie immer noch von den deutschen Bürgern ernährt, und die sind damit immer weniger einverstanden. Wir wollen deshalb Ausländer nur noch dann ins Bürgergeld aufnehmen, wenn sie zuvor viele Jahre in unsere Sozialkassen eingezahlt haben.
Und selbstverständlich soll jeder, der arbeitsfähig ist, auch tatsächlich arbeiten und sich nicht vom Bürger aushalten lassen.
– Sie auch.
Wir erwarten auch, dass Flüchtlinge, die nicht länger von Krieg oder politischer Verfolgung bedroht sind, hier bei uns aber keine Arbeit finden, wieder zurück in ihr Heimatland ziehen.
Wir schätzen, dass dies auf 30 Prozent aller Ausländer im Bürgergeld zutrifft. Dazu gehören die meisten der 500 000 Syrer und 200 000 Afghanen, aber auch viele der 700 000 Ukrainer im Bürgergeld, die nicht aus Kriegsgebieten stammen.
Etliche von ihnen machen regelmäßig Urlaub in ihrem Heimatland, was uns ja zeigt, dass in diesen Fällen kein wirklicher Schutzgrund vorliegt.
Wer nicht in seine Heimat zurückgehen will, muss sich zukünftig mit Asylbewerberleistungen begnügen.
Wir schätzen, dass die Einsparungen durch diese Maßnahme sich auf insgesamt 15 Milliarden Euro belaufen.
Der zweite große Haushaltstitel des Arbeitsministeriums ist die Rente. Bekanntlich haben wir es in Deutschland mit einer erschreckenden Altersarmut zu tun, die überwiegend Frauen betrifft. Viele von ihnen sind Mütter. Es ist daher eine gute Sache, die Mütterrente für Kinder, die vor 1992 geboren sind,
gleichzustellen mit der Mütterrente für Kinder, die später geboren sind. Das kostet zwar 4,5 Milliarden Euro, aber die sind gut eingesetzt. Und es ist auch definitiv richtig, sie komplett aus Steuermitteln zu finanzieren. Die alte Mütterrente hingegen belastet die Rentenkasse noch immer mit mehr als 20 Milliarden Euro im Jahr. Sie wird damit zulasten aller anderen Rentner finanziert, was verfassungswidrig ist. Denn die Hilfe für die älteren Mütter ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und eine solche muss immer aus dem Steuerbudget finanziert werden.
Sehr geehrte Frau Bas, Sie haben einen guten ersten Schritt gemacht; aber er bleibt zu klein. Wir erwarten deshalb von Ihnen einen weiteren Schritt für den nächsten Haushalt, gerne zulasten der militärischen Ukrainehilfe; denn unsere eigenen Bürger stehen uns näher. Alle unsere Sozialversicherungen haben nämlich ein gewaltiges Problem mit versicherungsfremden Leistungen; sie machen insgesamt mehr als 100 Milliarden Euro jährlich aus, davon 40 Milliarden allein in der Rentenkasse und weitere 60 Milliarden in der Krankenversicherung. So erklären sich die hohen Beiträge bei gleichzeitig schwachen Leistungen.
Versicherungsfremde Leistungen sind damit faktisch ein verstecktes zusätzliches Regierungsbudget. Die Abgeordneten dieses Hauses haben dies den Regierungen immer wieder durchgehen lassen, weil sie es nicht gesehen haben, vielleicht auch, weil sie es nicht sehen wollten. Deshalb: Augen auf, meine Damen und Herren! Wir sitzen hier nicht als Parteienvertreter, wir sitzen hier als Vertreter des deutschen Volkes.
Es hat uns gewählt, und es bezahlt uns. Ihm gegenüber sind wir rechenschaftspflichtig. Aber das haben viele von Ihnen wohl immer noch nicht verstanden.
Vielen Dank.
Die nächste Rednerin in der Debatte ist für die Bundesregierung Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales.