Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Schon zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir in Sachen Verbraucherschutz viele Themen auf der Agenda, die wir nun in naher Zukunft hier und im Ausschuss diskutieren werden. Ein wesentliches Gesetz ist dabei die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Hier drängt auch die Zeit, weil die Umsetzungsfrist bald endet. An der Fülle von Anfragen und Zuschriften zu dem Thema merkt man auch, dass hier durchaus Interesse von den Verbänden und betroffenen Bürgern besteht.
Die Verbraucherkreditrichtlinie ist das zentrale Element, das darauf abzielt, den Verbraucherschutz zu stärken und gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer zu gewährleisten. Die Richtlinie regelt deswegen auch die Bedingungen, unter denen Verbraucherkredite gewährt werden dürfen, und fordert Transparenz bei den Kosten und eine verantwortungsvolle Kreditvergabe.
Jetzt beziehen wir auch bisher unregulierte Kreditformen in die verbraucherschützenden Vorschriften mit ein, zum Beispiel „Buy now, pay later“ oder unentgeltliche Kredite. Es gibt im Entwurf noch einige offene Rechtsfragen. Das haben wir feststellen können, und das werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren besprechen.
Auch auf der Agenda steht zum Beispiel die Einführung des sogenannten Widerrufbuttons, um sich einfacher von Verträgen in der Widerrufsfrist lösen zu können. Dass hier direkt an den von uns initiierten Kündigungsbutton aus dem Jahr 2021 angeknüpft wird, freut uns natürlich ganz besonders.
Lassen Sie mich neben den inhaltlichen Fragen des Verbraucherschutzes noch ein paar Worte zur institutionellen Unterstützung sagen. Ich freue mich, dass wir auch weiterhin in gewohnter Weise dem Verbraucherzentrale Bundesverband und auch der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung finanziell Hilfe leisten können.
Der vzbv verfolgt gemeinnützige Zwecke und nimmt die Verbraucherinteressen wahr; er legt den Finger in die Wunde. Das ist auch mal unangenehm für uns; das ist aber auch notwendig. Daran besteht deswegen auch ein hohes bundespolitisches Interesse.
Ich glaube, seit vielen Jahren können wir uns alle gemeinsam von der Arbeit überzeugen. Deswegen ist es wichtig, dass die Mitarbeiter dort weiterhin ihren Job machen können.
Für die BAG-Schuldnerberatung gilt im Endeffekt genau das Gleiche wie für die Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie für die ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland, von denen es leider immer noch viel zu viele gibt. Der Verein ist wie der vzbv gemeinnützig und unterstützt insbesondere die Aus- und Fortbildung der Beratungskräfte. Beide Institutionen sind in der Praxis unverzichtbar. Deshalb ist es gut, dass wir das gemeinsam im Haushalt wieder verankert haben.
Einen Posten – es sei mir gestattet – möchte ich erwähnen, weil er meinen Wahlkreis ganz direkt betrifft. Das ist die Richterakademie, die mit zwei Standorten, Trier und Wustrau, für die Fortbildungspraxis der Richterinnen und Richter von zentraler Bedeutung ist. Ich freue mich, dass wir auch das wieder gemeinsam in den Haushalt aufgenommen haben.
Wir haben eine gemeinsame Förderung mit den Ländern im Verhältnis 50 : 50. Trotz aller Diskussionen haben wir es auch diesmal wieder geschafft. Denn natürlich stellt sich immer die Frage, warum der Bund so viel finanziert. Aber wie wir wissen: Der Bund greift bei der personellen Ausstattung seiner Obergerichte auf die ausgebildeten Richter aus den Ländern zurück. Deswegen ist er auch für die Fortbildungspraxis mitverantwortlich. Deshalb ist es wichtig, dass der Bund, dass wir hier gemeinsam weiter die Verantwortung übernehmen, um Deutschland auch in diesem Punkt voranzubringen. Ein wichtiges Signal für Trier und Wustrau!
Vielen Dank.