Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es wichtig, noch mal kurz aufzuzeigen, wo wir bei diesem Thema politisch herkommen: Es handelt sich hierbei um einen Teil der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die wir umsetzen müssen. Das Justizministerium der vergangenen Legislatur war damals allerdings nicht der Ansicht, dass es für Deutschland Handlungsbedarf im Bereich der Schuldnerberatung gibt. Das sieht die jetzige Justizministerin Hubig glücklicherweise völlig anders. Wir schaffen jetzt sogar ein eigenes Gesetz zu diesem Thema, und das ist wichtig, um für die notwendige Sichtbarkeit und auch Wertschätzung für dieses Thema zu sorgen und es endlich in den Fokus zu rücken.
Wir als SPD sind und bleiben davon überzeugt, dass die Schuldnerberatung für alle kostenlos sein muss. Es war damals schon nicht einfach, dieses Ziel in den Koalitionsvertrag hineinzubekommen. Ich war dabei und weiß, dass es ein verdammt dickes Brett war. Doch darauf konnten wir jetzt in den Verhandlungen aufbauen. Nur so war es möglich, den Grundsatz der Kostenfreiheit wörtlich festzuschreiben. Ja, in besonders begründeten Ausnahmefällen sind Entgelte möglich. Aber wir haben es schon gehört: Das wird wahrscheinlich in der Praxis gar nicht zum Tragen kommen. Insofern ist es eine faktische Kostenfreiheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Weil die Bundesländer betroffen sind, müssen sie dem Gesetz im Bundesrat zustimmen. Also müssen wir auch darauf in unseren Verhandlungen Rücksicht nehmen.
Für uns waren im parlamentarischen Verfahren drei Dinge maßgebend:
Erstens. Der Entwurf musste verbessert werden im Hinblick auf die Kostenfreiheit und die Qualitätsanforderungen.
Zweitens. Angesichts der Haushaltslage konnten wir nicht wild irgendwelches Geld versprechen, das wir am Ende gar nicht haben.
Drittens. Auch die größte Verbesserung am Entwurf bringt nichts, wenn das Gesetz am Ende im Bundesrat scheitert.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal auf die Argumentation der AfD eingehen. Ja, wir haben beim Entschließungsantrag die Länder mit ins Boot geholt.
Wir werden die Bundesregierung beauftragen, zusammen mit den Ländern eine Finanzierungsgrundlage zu schaffen und Vereinfachungen für die Länder möglich zu machen. Sie haben das eben im Hinblick auf die mögliche Einbeziehung privater Gläubiger kritisiert. Sie haben auch kritisiert, dass die Wohlfahrtsverbände adressiert werden. Aber Sie hatten ja auch einen Änderungsantrag gestellt – er wurde zurückgezogen –; darin stand das alles genau so.
Insofern ist das von Ihnen an dieser Stelle absolut unglaubwürdig.
Ich bedanke mich zum Schluss bei meinem Kollegen Sebastian Steineke von der Union für die wirklich gute Zusammenarbeit. Das hat wunderbar funktioniert. Wir haben hier gemeinsam etwas für die Menschen hinbekommen, die sich in einer sehr schwierigen Lage befinden. Es kann jeden von uns treffen. Deshalb ist das ein wichtiges Signal. Stimmen Sie und am Ende bitte auch die Länder im Bundesrat deshalb dem Gesetzentwurf zu!
Danke schön.
Als letzte Stimme in der Aussprache hören wir für die CDU/CSU Dr. Konrad Körner.