Vielen Dank. – Sehr geehrtes Präsidium!
Sehr geehrte Ministerin! Meine Damen und Herren! Wir beraten – jetzt mal ein paar Worte zum Haushalt – heute den Einzelplan 23, den Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Für 2026 sind darin fast 9,95 Milliarden Euro Gesamtausgaben und Verpflichtungsermächtigungen von rund 7 Milliarden Euro vorgesehen und weitere zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, Kapitel 6092. Der letzte Einzelplan lag bei 10,3 Milliarden Euro. Die Koalition will nun 300 Millionen sparen. Wir, werte Kollegen, würden im Interesse der Steuerzahler Milliarden sparen.
Gestern bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes 2026 in den Bundestag haben wir viel vom sogenannten Dreiklang des vorgelegten Haushaltsgesetzes gehört: Konsolidierung, Sparen, Investitionen. Ich möchte noch einen schönen weiteren Klang hinzufügen: Transparenz.
Finden wir das alles in diesem Entwurf des Einzelplans? Ich denke: Eher nein. Die Zahlen sind teilweise intransparent, oft unvermittelbar. Gleichwohl gilt das Prinzip der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Wir hörten gestern viel davon, dass sich der Staat wieder auf seine Kernkompetenzen besinnen soll. Dann frage ich Sie: Gehört es zu den Kernaufgaben des Staates, globale NGOs zu finanzieren?
In Kapitel 2302 – nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit – werden unter anderem für politische Stiftungen, Kirchen, Gewerkschaften und kommunale Einrichtungen im Jahr 2026 immerhin 1,2 Milliarden Euro eingeplant, mehr als 10 Prozent des Gesamtetats. Ist es angesichts der Summen nicht selbstverständlich, einen korrekten und sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern zu erwarten?
Im Bereich der politischen Stiftungen hat der Bundesrechnungshof mehrere Kritikpunkte am Verwaltungshandeln, nämlich in den Kernbereichen Verwaltungskosten, Mittelverwendung und Steuerung. Aber wer sagt, es gibt nur schlechte Nachrichten? Das BMZ möchte die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes künftig umsetzen – immerhin.
Wir von der Alternative für Deutschland sprechen bei diesem Etat des Einzelplans seit Langem von Ineffizienz, Intransparenz und Überschneidungen. Beispielhaft kritisiert der Bundesrechnungshof im Bereich der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit die Förderung der entwicklungspolitischen Bildung, Kapitel 2302. Dafür sind immerhin 44 Millionen Euro eingeplant.
Es funktionierte so: Das BMZ gab Zuwendungen an eine Servicestelle, diese leitete die Zuwendungen an zivilgesellschaftliche Akteure weiter und führte eigene entwicklungspolitische Programme durch. Genau diese Ausgestaltung des Konzepts kritisierte der BRH als ungeeignet für die operative Zuwendungsvergabe, unter anderem wegen erheblicher Überschneidungen des Programmportfolios und eines hohen Bürokratieaufwands. Immerhin auch hier: Das BMZ hat erklärt, das Programmportfolio zu straffen. Daran sieht man, wie wichtig eine starke Opposition und wie wichtig ein wirklich unabhängiges Kontrollorgan, nämlich der Bundesrechnungshof, ist.
Das ist Teil unserer Aufgabe.
Ein paar Worte zu dem ideologischen Überbau, also dem Vorwort des Einzelplans 23, und seinen wesentlichen Politikbereichen und Zielen. Dort heißt es unmissverständlich: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist „die maßgebliche Richtschnur für die deutsche Entwicklungspolitik“. Mit anderen Worten: Fast 10 Milliarden Euro deutscher Steuergelder werden nach einer Agenda ausgerichtet, die von diesem Parlament nie beschlossen wurde. Die Agenda 2030 ist ein von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 beschlossener globaler Handlungsrahmen,
der aus 17 sogenannten Sustainable Development Goals, kurz: SDGs, und über 150 Untertiteln besteht. Offiziell soll damit Armut bekämpft, Bildung gefördert
und der Planet nachhaltig gestaltet werden. Klingt gut, wollen wir im Wesentlichen auch, aber schauen wir genauer hin.
Die Fakten: Diese Agenda ist rechtlich nicht bindend, und trotzdem wird sie in Deutschland, wie es etwa im Einzelplan ausdrücklich heißt, zur „maßgeblichen Richtschnur“ der gesamten Entwicklungspolitik erhoben. Damit erhalten wir einen faktischen Umsetzungszwang. Viele Ziele sind leider so schwammig formuliert, dass sie praktisch alles rechtfertigen können: von massiven Subventionen für internationale Organisationen über milliardenschwere Klimaprogramme bis hin zu Gender-Mainstreaming in afrikanischen Provinzschulen. Kritiker, darunter auch Ökonomen, weisen völlig zurecht darauf hin, dass die SDGs in Zielkonflikten stecken. Man kann eben nicht gleichzeitig grenzenloses Wirtschaftswachstum und absolute Emissionsreduktion versprechen, ohne irgendwann an Widersprüchen zu scheitern.
Noch viel schwerwiegender: Die Agenda 2030 lädt dazu ein, globale Normen über nationale Interessen zu stellen. Wer diese akzeptiert, verpflichtet sich praktisch, Milliarden an Entwicklungsgeldern nach Kriterien auszuschütten, die nicht hier in Berlin, sondern in New York bei der UN formuliert wurden, während hierzulande Schulen bröckeln, wenig Straße zwischen den vielen Schlaglöchern zu finden ist und Kommunen unter Maximalbelastung stehen. Kurzum: In der Praxis führt diese Agenda zu einer gewaltigen Umverteilung von nationalem Steuergeld in globale Projekte, deren Wirksamkeit und Nutzen leider zu oft nicht messbar oder kontrollierbar ist. Das kritisiere ich nicht alleine; ich bin da in guter Gesellschaft mit dem Bundesrechnungshof.
Ein Beispiel im Bereich der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit: Der Bundesrechnungshof untersuchte in einer Prüfung die Wirkungsberichterstattung der GIZ im Bereich Energie und Klima. Mit dieser Wirkungsberichterstattung will die GIZ aufzeigen, wie sie zur Lösung regionaler und globaler Probleme beiträgt. Es ist eine Posse! Der BRH hat festgestellt, dass die an das BMZ gemeldeten Zahlen in mehreren Fällen unvollständig und fehlerhaft waren. Die Klimawirkungen der Projekte werden nach Projektende generell nicht mehr erfasst, und die von der GIZ im Internet veröffentlichten Zahlen zur Emissionsminderung von Treibhausgasen waren veraltet und beruhten auf einer inzwischen abgelösten Erfassungsmethode. Zitat BRH: Aufgrund dieser Mängel in der Wirkungsberichterstattung ist bisher unklar gewesen, wie hoch die durch deutsche Zahlungen erreichte Einsparung an Treibhausgasen in den Entwicklungsländern ist. – Sorry, aber so sehen Konsolidierung, Transparenz und Sparsamkeit in meinen Augen nicht aus.
Viele Symbole, wenig Substanz, aber enorme Kosten. Deshalb war der Hinweis auf diese Agenda 2030, auf das Leitmotiv im Einzelplan 23 hier an dieser Stelle noch einmal notwendig. Sie erkennen es leicht selbst. Es ist exemplarisch für die gesamte Arbeitsweise: Moral steht über Pragmatismus und Haltung über den komplexen Interessen unseres eigenen Landes, mit dem man offensichtlich nicht so viel mehr anfangen kann. – Eigentlich ist alles bekannt, aber überhaupt nicht angemessen für ein Land wie Deutschland.
Wundern Sie sich auch, wie es zu so etwas kommen kann? Der Bundesrechnungshof hat auch da eine Erklärung. Ich würde Sie aufgrund der mir fehlenden Redezeit bitten: Lesen Sie nach, was der Bundesrechnungshof zur GIZ und den entsprechenden Aufsichtsräten geschrieben hat; das ist hochinteressant. Die Kurzfassung ist: Es fehlte dem BMZ an einem fachlichen Anforderungsprofil, und ebenfalls erfüllten nicht alle Aufsichtsratsmitglieder die Vorgaben zur Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrates der GIZ.
Werte Kollegen – wie hat es der Kulturstaatsminister heute Morgen gesagt? –, wir wollen, dass Deutschland „Leuchtland“ bleibt, und deswegen fordern wir einen sorgsamen Umgang mit unseren Geldern.
Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist Nicolas Zippelius von der Union.