Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuzugeben ist zunächst, dass die Kollegen der AfD-Fraktion Freunde des Recycelns sein müssen; denn der Antrag ist bereits in der letzten Legislaturperiode nahezu in identischer Weise eingebracht worden.
Einzig die Jahreszahlen und finanziellen Kennzahlen wurden nun aktualisiert.
Und bereits in der letzten Wahlperiode recycelte die AfD einen ähnlichen, in weiten Teilen fast gleichlautenden Antrag der Linken.
Um es klar zu sagen: Es ist legitim, über die Frage nachzudenken. Das kann man auch mehrfach tun – und prüfen, ob es noch passt.
Sich aber in drei Anträgen in Folge nicht mit den bereits längst auf dem Tisch liegenden Lösungsvorschlägen auseinanderzusetzen, zeugt nicht von einem ernsthaften Interesse an der Debatte.
Vielmehr ist das, was Sie vom linken wie vom rechten Rand in der Vergangenheit betrieben haben und auch heute betreiben, durchschaubar: Sie wollen nicht reformieren, Sie wollen Misstrauen säen, die Institutionen verächtlich machen und daraus persönlich Kapital schlagen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, nutzen wir also den Antrag, um erneut öffentlich unser System der Abgeordnetenentschädigung darzustellen! Zunächst zum verfassungsrechtlichen Rahmen: Ein Abgeordnetenmandat ist kein Arbeitsverhältnis. Abgeordnete sind nach Artikel 38 des Grundgesetzes Vertreter des ganzen Volkes, frei, unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Weiter heißt es in Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Altersentschädigung ein Teil dieser Unabhängigkeit. Sie ist keine Rente, sie ist keine Pension, sondern verfassungsrechtlich abgesichert.
Die Frage, die der Antrag aufwirft, wurde bereits mehrfach beantwortet, und zwar zuletzt von einer Expertenkommission, die der Deutsche Bundestag 2013 eingesetzt hatte.
Das Votum der Expertenkommission stellte sich damals wie folgt dar: Fünf Mitglieder votierten für die Weiterverfolgung des bisherigen Ansatzes, fünf Mitglieder für ein Bausteinmodell und ein Mitglied für eine reine Eigenvorsorge. Das Bild hinsichtlich der infragekommenden Lösung ist also mehr als gemischt und ganz anders, als Ihr Antrag suggeriert.
Einigkeit – und das ist das Entscheidende – herrschte unter den elf Mitgliedern der Kommission allerdings darüber, dass das bestehende System der Altersvorsorge alle Kriterien erfüllt, die nach Ihrem Antrag erst noch gefunden werden müssen.
Erstens: Angemessenheit. Sie fordern, dass die zukünftige Altersvorsorge angemessen sein müsse. Das ist sie bereits. Ich zitiere die Kommission: Die Höhe des Versorgungsniveaus ist angemessen und verfassungskonform. – Das System liefert keine Vollversorgung, sondern lediglich einen Versorgungsbaustein.
Zweitens. Sie fordern, dass die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichergestellt sein müsse. Auch das ist der Fall. Das geltende Recht knüpft an die ebenfalls verfassungsgemäße, dem sozialen Sicherungsbedarf entsprechende und die Unabhängigkeit sichernde Abgeordnetenentschädigung an – so auch einmütig die Kommission.
Drittens fordern Sie, dass das System zukünftig leistungsfähig sein müsse. Auch das ist bereits der Fall. Mit den Worten der Kommission – Zitat –: „Seine Leistungsfähigkeit ist durch die Haushaltsfinanzierung auch künftig sichergestellt.“ Zitat Ende.
Viertens fordern Sie, dass das System transparent sein müsse. Das ist auch der Fall. Mehr Transparenz geht nicht. Das System ist transparent, da sich die Höhe der Altersvorsorge mithilfe des Gesetzestextes berechnen lässt: Mandatsjahre mal 2,5 Prozent der Diät. Man wünschte sich für viele andere Mechanismen diese Transparenz.
Und zuletzt fordern Sie, dass es praktikabel sein müsse. Es ist praktikabel. Ich zitiere ein letztes Mal die Kommission: „Es verursacht keinen nennenswerten Verwaltungsaufwand.“
Kurzum: Das, was Sie fordern, gibt es schon. Und ich wage die These: Wenn wir ein System auf der grünen Wiese neu bauen müssten, das den vorgenannten Kriterien entspricht, dann würde es dem bestehenden sehr nahekommen. Das bestehende System erfüllt die Anforderungen, die das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht und auch die Expertenkommission an die Ausgestaltung der Abgeordnetenversorgung stellen und –
Herr Abgeordneter.
– ist demzufolge nicht zu ändern.
Vielen Dank.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darf ich Dr. Armin Grau das Wort erteilen.