Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des vorliegenden Antrags lautet: „Bundestagsabgeordnete vollumfänglich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“. Wer jedoch den gesamten Text liest, erkennt schnell: Es geht primär nicht nur um Abgeordnete, sondern um einen viel größeren Systemeingriff, nämlich die Einbeziehung sämtlicher Erwerbseinkommen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Diskrepanz zwischen dem Titel und dem Inhalt ist nicht nur missverständlich, sondern sie lenkt eigentlich auch vom Kern der grundsätzlichen Herausforderung ab: von der Frage, wie wir unser Rentensystem stabil, generationengerecht und verfassungskonform weiterentwickeln. Genau dafür wurde im Koalitionsvertrag die Einsetzung einer Rentenkommission vereinbart, mit dem klaren Auftrag, das Zusammenspiel der drei Säulen der Alterssicherung zu prüfen und Vorschläge für ein tragfähiges Gesamtversorgungsniveau zu entwickeln.
Genau an dieser notwendigen ganzheitlichen Betrachtung fehlt es dem Antrag. Er suggeriert nämlich, dass die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten sowie Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung der entscheidende Hebel zur finanziellen Stabilisierung ist. Zur Begründung wird auf das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verwiesen. Allerdings wird nur stark verkürzt zitiert. Was der Antrag nämlich auslässt, ist die zentrale zweite Hälfte der Bewertung: Langfristig kehren sich diese positiven Effekte um, weil den zusätzlichen Beiträgen später zusätzliche Rentenansprüche gegenüberstehen.
Das Urteil lautet also nicht dauerhafte Entlastung, sondern Verschiebung bei zunehmender langfristiger Gesamtbelastung.
Vor allem aber schreibt der Sachverständigenrat ausdrücklich, dass es für die Stabilität der Rentenfinanzen ein ganzes Bündel an Maßnahmen braucht. Der Antrag greift davon nur ein einziges Element heraus, nämlich mehr Einzahlende, und erklärt es zur Lösung. Das ist kein Konzept, sondern eine Verkürzung eines komplexen Zusammenhangs.
Meine Damen und Herren, neben der Finanzierungsfrage geht es hier im Weiteren auch um die Grundprinzipien unserer parlamentarischen Demokratie und die besondere Stellung des freien Mandates. Abgeordnete sind keine Arbeitnehmer, nicht weisungsgebunden, nicht in ein Dienstverhältnis eingebunden, und sie haben keine planbare Erwerbsbiografie. Deswegen schützt das Grundgesetz das freie Mandat in besonderer Weise. Nach Artikel 48 Absatz 3 muss die Entschädigung die Unabhängigkeit des Mandats sichern. Dazu gehört verfassungsrechtlich auch die Alterssicherung.
Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?
Nein, danke. – Politische Unabhängigkeit darf nicht durch die wirtschaftlichen Abhängigkeiten relativiert werden. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages weist hierzu ausdrücklich darauf hin, dass eine Überführung der Mandatsversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung keine rein organisatorische Änderung wäre, sondern die Berührung eines eigenständigen, verfassungsrechtlich begründeten Sicherungssystems mit systemischen und rechtlichen Folgefragen.
Auch der häufig herangezogene Blick nach Europa hilft weniger, als manche erwarten. Der Wissenschaftliche Dienst stellt auch hierzu fest, dass Vergleiche zwischen nationalen Alterssicherungssystemen nur eingeschränkt möglich sind, da sie auf unterschiedlichen Staatsverständnissen, Versorgungstraditionen, Finanzierungsmodellen und Verfassungskontexten beruhen. Der europäische Vergleich und auch der Blick auf Österreich zeigen, dass Vergleiche nicht so einfach sind. Die Systeme lassen sich eben nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen, vor allem nicht auf die besondere Rechtsstellung des Bundestagsmandats.
Schließlich die Frage der Größenordnung. Selbst eine vollständige Einbeziehung aller Bundestagsmandate hätte keinen relevanten Effekt auf die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wir sprechen von einem Beitrag im Promillebereich des Gesamtsystems.
Meine Damen und Herren, insgesamt kann man somit sagen: hohe Symbolkraft, aber keine strukturelle Wirkung. Verantwortungsvolle Rentenpolitik hingegen braucht vollständige wissenschaftliche Einordnung statt selektiver Zitate, Klarheit vor der besonderen Verfassungsstellung des Parlaments, Strukturanalyse statt Symbolpolitik und langfristige Systemstabilität statt rechnerischer Momentaufnahmen. Der vorliegende Antrag wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht. Deswegen lehnen wir ihn ab.
Vielen herzlichen Dank.
Für eine Kurzintervention darf ich der Kollegin Vollath das Wort erteilen.