Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Satz zu Herrn Baumann: Ich bin ja jetzt seit 2021 hier im Deutschen Bundestag, und was ich hier bei den Reden der AfD verfolge, ist eigentlich immer die gleiche Sache: dass man dieses Land schlechtredet, dass man nicht auf die eigenen Versäumnisse guckt. Ich will einen Punkt nennen. Es gibt zum Beispiel die „Sächsischen Separatisten“. Das sind 14, 15 Personen; einige davon sind Mitglieder der AfD. Da frage ich in Richtung AfD: Warum besprechen Sie solche Themen nicht? Warum sagen Sie nicht ganz klar, dass Sie nicht die Lösung für die Probleme in diesem Land sind,
sondern in vielen Fällen eine Gefahr für dieses Land sind? Das muss auch einmal klar ausgesprochen werden.
Zur Einordnung. Dies ist tatsächlich die größte Asylrechtsreform seit den 90er-Jahren. Deshalb ist es wichtig, dass wir darauf einen guten Fokus richten. Und weiter zur Einordnung. 900 000 Menschen sind letztes Jahr nach Europa gekommen. Wenn man sich anguckt, wie viele Menschen hier in Europa leben – es sind 440 Millionen Menschen –, und das mal runterbricht, dann heißt das: Wenn in einem Raum 440 Menschen sind, dann kommt ungefähr 1 Mensch dazu. Das würde funktionieren, wenn es denn innerhalb der Europäischen Union eine Solidarität geben würde.
Und da komme ich zum Punkt. Das jetzige Asylsystem funktioniert nicht. Deshalb ist es richtig, dass man mit den anderen europäischen Staaten etwas Neues versucht hat und jetzt hier vorangeht.
Dazu gehört beispielsweise der Solidaritätsmechanismus, den Nancy Faeser und Olaf Scholz mit vorangebracht haben. Damit sagen wir, dass natürlich auch andere Länder entsprechend ihrer Größe genauso viele Geflüchtete aufnehmen sollten. Nur so kann es funktionieren.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung von GEAS hat über 180 Seiten. Da stehen auch gute Dinge drin, wie beispielsweise, dass den Kindern der Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht wird, und zwar genauso wie allen anderen Kindern. Und es muss auch hier einmal gesagt werden, dass der Zugang zu Arbeit für uns ein ganz wichtiges Thema ist. Wir sagen: Menschen, die hierherkommen, die in den Einrichtungen sind, sollen grundsätzlich schon nach drei Monaten Arbeit aufnehmen können. Das ist etwas Gutes für die Teilhabe dieser Menschen in dieser Gesellschaft.
Aber, ja, wir haben noch ein langes parlamentarisches Verfahren vor uns, und wir müssen uns einige Sachen noch angucken. Einige Sachen gibt es so noch nicht im deutschen Recht.
In entsprechenden Einrichtungen, aber auch in den Sekundärmigrationszentren ist es so, dass man auf Anordnung – ja – ausreisepflichtige Personen bis zu 12 Monate und in ganz schlimmen Fällen bis zu 24 Monate in Hausarrest stecken kann. Ich spreche nicht von Haft;
ich spreche von Freiheitsbeschränkungen. Das müssen wir uns natürlich genau angucken.
Und wir müssen uns auch genau angucken, ob es sinnvoll ist, dass das auch für Familien gilt. Auch bei Familien mit Kindern in Sekundärmigrationszentren ist dies möglich; allerdings gilt die Freiheitsbeschränkung dann nur von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens.
All das müssen wir uns angucken vor dem Hintergrund: Ordnung ja, aber auch Menschenrechte. Und ich will hier ganz offen sagen: Wir werden diese Fragen mit in das Verfahren einbringen. Wir werden einige Punkte aufmachen und offen diskutieren. Ich freue mich auf diesen Austausch.
Vielen Dank.