Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Deutschland bleibt – jetzt doch – beim Nein zur EU-Chatkontrolle“. So lauten gestern und heute die Überschriften in den Medien. Hat sich damit nicht der Gegenstand dieser Aktuellen Stunde erledigt? Keineswegs, und das aus mehreren Gründen.
Die Bedrohung unserer Freiheit durch die EU ist viel zu selten Thema im Deutschen Bundestag. Wenn hier EU-Angelegenheiten verhandelt werden, dann geht es meist um die Umsetzung von EU-Richtlinien und damit lediglich um die Ausgestaltung unerheblicher Randaspekte, die die EU gnädig den nationalen Parlamenten überlassen hat. Die weitgehende Irrelevanz der Parlamente wird in diesen Fällen notdürftig verschleiert.
EU-Verordnungen hingegen wie die geplante zur Chatkontrolle schaffen unmittelbar in Deutschland geltende Normen – im Regelfall ohne jede Beteiligung des deutschen Parlaments. Weil EU-Verordnungen mit schwerwiegenden Folgen für die Menschen in Deutschland aber fast nie hier im Deutschen Bundestag debattiert werden, fehlt es zu oft an der Aufmerksamkeit der demokratischen Öffentlichkeit und an dem Bewusstsein für das, was uns aus Brüssel droht.
Das ist hier und heute ausnahmsweise, glücklicherweise anders. Zu verdanken ist das einer Vielzahl von Personen und Gruppen aus ganz unterschiedlichen politischen Richtungen, die seit Jahren um Aufmerksamkeit für das Thema getrommelt haben und denen entsprechend Dank und Anerkennung gebührt.
Soweit es die Fraktionen hier im Haus betrifft, bleiben wir als AfD bei unserem Grundsatz, dass wir nicht fragen, wer etwas sagt, sondern ob er etwas Richtiges sagt. So haben wir auch kein Problem, den Aussagen aus anderen Fraktionen und auch deren Anträgen zuzustimmen, wenn sie denn inhaltlich richtig sind.
Die heutige Debatte ist auch deshalb notwendig, weil der Gegenstand so überaus gewichtig ist. Der Plan, über die EU eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur für private elektronische Kommunikation dem Grund nach aufzubauen, zielt auf einen geradezu epischen Dammbruch. Sollte das, was da beabsichtigt wird, doch noch wirksam werden, dann wäre Europa in der Tat nicht mehr dasselbe. Der Charakter der EU und mittelbar auch Deutschlands würde sich fundamental verändern hin zu einem prospektiven Überwachungsstaat.
Und das Thema ist mit den gestrigen Aussagen der Justizministerin Frau Hubig und des Fraktionsvorsitzenden Spahn auch nicht etwa erledigt. Es stehen nun im Raum Aussagen wie: Die Bundesregierung werde in Brüssel einer anlasslosen Totalüberwachung der privaten Kommunikation bzw. dem zwangsweisen Eingriff in die verschlüsselte Kommunikation nicht zustimmen. – Wie soll man das jetzt mittelfristig verstehen?
Bleibt damit offen die Möglichkeit, dass man jedenfalls die unverschlüsselte Kommunikation, und das ist der ganz große Anteil, wer von uns benutzt denn im Alltag Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationswege;
die allermeiste private Kommunikation findet über unverschlüsselte Wege statt, will man die dann weiterhin einer flächendeckenden, anlasslosen präventiven Überwachung unterziehen, oder wie muss man das verstehen?
Auch das Wort von der anlasslosen Überwachung, die nicht mitgetragen werde, ist erklärungs- und präzisierungsbedürftig. Man kann durchaus formal Anlässe für eine Überwachung ins Gesetz schreiben und vorsehen, die aber so niedrig ansetzen, dass quasi jeden Tag ohne Weiteres drübergesprungen wird und man eben doch in der Masse die Überwachung bekommt.
Hier ist weiterhin Klärungsbedarf, und wir werden zusammen mit allen anderen, die sich für dieses Thema interessieren, sehr gerne dieses weiter im Blick behalten.
Die Aussagen von Frau Hubig und Herrn Spahn kommen auch erst jetzt, kurz vor knapp, nachdem die Regierung sich lange bedeckt gehalten hatte, und erst auf entsprechenden öffentlichen Druck. Auch das spricht dagegen, dass man dort eine gefestigte freiheitliche Grundhaltung hätte.
Auch scheint es selbst jetzt noch keine endgültige, einheitliche Linie der Regierung zu geben; denn ausgerechnet der hauptsächlich verantwortliche Innenminister hat sich, so war es jedenfalls zu lesen, bis gerade den vorgenannten Äußerungen ausdrücklich nicht anschließen wollen, sondern verweist auf andauernde interne Abstimmungen und die nächsten Runden in Brüssel im Dezember. Man scheint also weiterhin Raum zu sehen, irgendeiner zukünftigen, mehr oder weniger modifizierten Version desselben alten Plans dann doch noch zuzustimmen. Auch hier gilt es, allgemein wachsam zu bleiben.
Und zuallerletzt sollten wir anfangen, generell darüber nachzudenken, ob Deutschland in einer EU gut aufgehoben ist, die es ermöglicht, dass wir in solchen Existenzfragen im Zweifel auch überstimmt werden.
Erst letztes Jahr war es kurz davor, dass es auf die Zustimmung der Bundesregierung gar nicht mehr angekommen wäre, weil die Mehrheit für diesen Verordnungsvorschlag anderweitig zustande gekommen wäre. Und dann hätten wir hier uns jegliche Debatte endgültig sparen können. Das sollten wir einmal ganz grundsätzlich überdenken für die Zukunft.
Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort die Abgeordnete Carmen Wegge.