Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Kommen wir mal zur Sache zurück. Mit den beiden Gesetzentwürfen, die wir heute debattieren, setzen wir – wir haben es gehört – die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht um. Die ist übrigens zwei Jahre alt, Herr Möller – das könnte man wissen, wenn man sich damit beschäftigt hat, sie ist nicht erst letzte Woche entstanden. Nur mal so zum Erkenntnisgewinn für Sie.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie verfolgt das Ziel, den rechtlichen Schutz bei Kreditgeschäften generell zu verbessern. Das ist, glaube ich, insgesamt zu begrüßen. Speziell ist geplant, auch die „Buy now, pay later“-Modelle und unentgeltliche Kredite erstmals in die verbraucherschützenden Vorschriften einzubeziehen, da solche Verträge oftmals schnell in Schuldenfallen führen können.
Weiterhin werden die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung angepasst, um auch hier gegebenenfalls eine vorhersehbare unnötige Verschuldung zu verhindern. Diese Ansätze begrüßen wir selbstverständlich im Grundsatz. Sie können zu einem besseren und effektiveren Verbraucherschutz führen. Allerdings – das gehört dann ins parlamentarische Verfahren – erreichen uns auch zahlreiche Hinweise und Bedenken zu einzelnen Punkten. Darüber werden wir uns dann im Verfahren unterhalten müssen.
Dabei geht es um die europarechtlichen Fragen beim Thema Restschuldversicherung und die Cooling-off-Phase. Es geht um die Frage, ob es gegebenenfalls Ergänzungsbedarf im Datenschutzrecht gibt wegen der notwendigen Scoringprozesse.
Nicht zuletzt geht es um die Frage, ob bei der Behandlung von Kurzzeitkrediten oder beim sogenannten Kauf auf Rechnung – wir haben es ja schon gehört – und den damit verbundenen neuartigen Zahlungsarten nicht noch Anpassungen notwendig sind. All diese Punkte werden wir beraten und entsprechend prüfen. Zu bedenken ist natürlich, dass wir hier eine Eins-zu-eins-Umsetzung im Wege der Vollharmonisierung anzustreben haben und deswegen auch nicht über die Richtlinie hinausgehen wollen.
Die Koalition hat sich, wie Sie wissen, auch das Thema Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben, und deswegen betreiben wir tatsächlich auch mit diesem Gesetzentwurf Bürokratieabbau. Der Umfang der vorvertraglichen Informationspflichten wird herabgesetzt, und auch bei Formen des Vertragsschlusses, der künftig in Textform möglich sein wird, betreiben wir Bürokratieabbau.
Noch ein paar Worte zum zweiten Gesetzentwurf des heutigen Tages, nämlich dem zur Schuldnerberatung. Erst kürzlich haben wir in der Haushaltsdebatte 2025 festgestellt – darin waren wir uns auch einig –, dass die Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung aufrechterhalten werden muss. Das haben wir festgestellt – das haben wir auch beschlossen –, da dort sehr gute Arbeit geleistet wird. Und das ist auch weiterhin richtig und wichtig.
Der Kern dieses Gesetzes sieht nun vor, den Zugang für die Schuldnerinnen und Schuldner zu erleichtern. Und das ist auch wichtig, damit diese einfacher an die Möglichkeiten der Beratung herangeführt werden können. Dafür werden wir die Entgelte eingrenzen. Aber auch hier stellen sich am Ende wieder einige offene Fragen – wir haben es bereits gehört – zum Thema komplette Kostenfreiheit. Eine solche Beratung kann man sich wünschen, aber dann muss man die haushalterischen Voraussetzungen dafür schaffen, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderseite.
Wir werden zu beiden Entwürfen im November öffentliche Anhörungen durchführen, bei denen wir uns mit Experten zu den Themen austauschen, und dann werden wir etwaigen Änderungsbedarf eruieren. Ich bin relativ zuversichtlich, dass wir dann zeitnah zu vernünftigen Lösungen kommen.
Vielen Dank.
Für Bündnis 90/Die Grünen darf ich Stefan Schmidt das Wort erteilen.