Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Willnat, obwohl „Verbraucherschutz“ und „verfassungsgemäß“ mit den gleichen Buchstaben beginnen, haben sie relativ wenig miteinander zu tun.
„Eine verfassungsgemäße Bundesfinanzierung“: Ich glaube, wir können da alle mal ein bisschen abrüsten.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer so spricht, der wäre wahrscheinlich auch Teil der gestrigen Mehrheit im Europäischen Parlament gewesen, die den Verbraucher für so doof hält, dass er nicht mal Veggiewurst von Leberwurst unterscheiden kann.
Wir aber müssen und wollen hin zu einem mündigen Verbraucher, den wir ehrlich schützen, aber ihn nicht für dumm verkaufen wollen, und das muss auch bei der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie gelten.
Sie verfolgt ein wichtiges Ziel: hohes Verbraucherschutzniveau und gleichzeitig einen gestärkten europäischen Binnenmarkt für Kredite. Dieses Ziel ist ja richtig und zeitgemäß, weil der Kreditmarkt sich in der digitalen Welt erheblich verändert; „Buy now, pay later“ und viele andere Angebote wurden schon erwähnt.
Positiv ist deswegen hervorzuheben, dass der Entwurf digitalen Entwicklungen Rechnung trägt. Ja, der Abschluss von Verbraucherdarlehensverträgen soll künftig in Textform möglich sein. Das bedeutet aber auch, dass unter der jetzigen Definition ja schon fast alles zum Verbraucherdarlehensvertrag wird, auch das, was wir in Deutschland geschätzt haben, Kauf auf Rechnung usw. Das alles sind ja Themen, die jetzt mitdiskutiert werden.
Deswegen brauchen wir auch die Textform, damit Verbraucher ihre Kreditverträge unkompliziert online abschließen können. Ein Kredit für eine notwendige Anschaffung auch über die App der Hausbank: Das kann gehen. Deswegen, glaube ich, ist noch kein Verbraucher gleich übervorteilt. Der Vertrag wird digital bestätigt und die Unterlagen noch per E-Mail geschickt. Damit wird der Kreditabschluss einfacher und auch verbraucherfreundlicher.
Auch die Einführung neuer Standardformulare verbessert vielleicht die Transparenz, wenn man bei der Finanzierung des E-Bikes oder – wer es braucht – meinetwegen auch eines E-Lastenfahrrades zwei Finanzierungen vergleichen will. Gut, wenn das auf einen Blick geht!
Aber wir haben letzte Woche die Modernisierungsagenda beschlossen und dabei Bürokratieabbauziele auf den Weg gebracht. Deswegen müssen wir jetzt sehr darauf achten, dass wir hier kein Gold-Plating betreiben, dass wir die Richtlinie zwar nicht ändern können, aber pragmatisch auslegen müssen; das macht der Rest Europas nämlich auch.
Wir müssen bei den in Deutschland weit verbreiteten Debit- und Kreditkarten mit Zahlungsaufschub vorsichtig sein, dass wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten, und das Wahlrecht nutzen, damit nicht die Banken mehr Bürokratie haben, die dann der Verbraucher bezahlen darf. Das wäre richtiger Verbraucherschutz.
Insgesamt enthält der Entwurf also viele gute Ansätze: Er stärkt Transparenz, berücksichtigt digitale Entwicklungen und schafft mehr Klarheit für den Verbraucher. Jetzt ist aber wichtig: Die Umsetzung muss praxistauglich bleiben und einen hohen Verbraucherschutz mit Augenmaß verfolgen.
Herzlichen Dank.
Für die SPD-Fraktion darf ich Nadine Heselhaus das Wort erteilen.