Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Drohnen über Flughäfen, zerstörte Kabel in der Ostsee, Cyberattacken auf Krankenhäuser, Verwaltungen und Unternehmen – beinahe täglich erleben wir weitreichende Sabotage- und Spionageangriffe. Die Bedrohungslage ist dabei komplex, aber die Gefährdung ist sehr konkret, auch für die Bundeswehr.
Kasernen, Depots, logistische Routen sind Angriffsziele. Unsere Soldatinnen und Soldaten stehen im Visier. Unsere bisherigen rechtlichen Grundlagen, aus ganz anderen Zeiten stammend, reichen nicht aus, um angemessen auf diese Bedrohungslage reagieren zu können. Das ändern wir mit dem Artikelgesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr.
Wir passen das Sicherheitsrecht dabei in drei wesentlichen Bereichen an:
Erstens. Wir stärken die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes. Mit dem Gesetzentwurf stellen wir uns der veränderten Sicherheitslage und stärken den Militärischen Abschirmdienst bei der Erfüllung seiner operativen, wichtigen Aufgaben. Wir müssen unsere Soldatinnen und Soldaten, zum Beispiel bei ihrem Einsatz in Litauen, und ihre Familien besser schützen. Das tun wir, indem wir die Tätigkeiten des Militärischen Abschirmdienstes im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausrichten. Das war lange nicht nötig, aber ist es jetzt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst und den litauischen Sicherheitsbehörden.
Mit der Neufassung des MAD-Gesetzes stärken wir außerdem die Cyberabwehr, indem wir für den MAD die Möglichkeit schaffen, bei IT-Angriffen fremder Mächte eigenständige Maßnahmen zu ergreifen. Damit können wir uns effektiver gegen die immer häufigeren Angriffe auf IT-Systeme der Bundeswehr zur Wehr setzen.
Auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Kontrolle nachrichtendienstlicher Arbeit setzen wir dabei um. Bis zur Neuaufstellung des Unabhängigen Kontrollrats wird ein Amtsgericht die notwendige Kontrolle übernehmen, unbürokratisch und pragmatisch.
Der zweite wichtige Bereich, den wir mit dem Gesetz angehen, ist die Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr. Mit dem neuen Gesetz lösen wir die bisherige Soldaten-Einstellungsüberprüfung ab. Zukünftig wird es ein Verfahren geben, das sich auf bewährte Prüfmerkmale bezieht und konzentriert. Das wird aufgrund einer teilweise automatisierten Verarbeitung zukünftig auch schneller, aber deswegen nicht weniger gründlich verlaufen. Mit diesem verbesserten und beschleunigten Verfahren reagieren wir auf den über viele Jahre aufgebauten Stau der Sicherheitsüberprüfungen. Zugleich stellen wir sicher, dass kein zeitaufwendiges Verfahren den dringend notwendigen personellen Aufwuchs der Streitkräfte hemmt und verlangsamt.
Drittens sollen die Feldjäger und andere berechtigte Personen neue Befugnisse bekommen, um die militärische Sicherheit zu stärken. Dazu gehören neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen verdächtiger Personen innerhalb – sowieso – und auch außerhalb von militärischen Bereichen. Dadurch wird auch und gerade die Identifizierung und Verfolgung zum Beispiel illegaler Drohnenüberflüge künftig leichter und rechtssicherer möglich sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine verteidigungsbereite Bundeswehr braucht ein starkes rechtliches Fundament. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung. Lassen Sie uns gemeinsam die Bundeswehr stärken und die militärische Sicherheit und damit letztlich auch unser aller Sicherheit erhöhen!
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Rede hält Kurt Kleinschmidt für die AfD-Fraktion.