Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister Pistorius! Meine geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend ein Gesetz, das auf den ersten Blick ein bisschen technisch wirkt, in Wahrheit aber von wichtiger Bedeutung für die Sicherheit unseres Landes ist. Wir leben bekanntermaßen in einer Zeit, in der sicherheitspolitische Gewissheiten bröckeln. Gerade deshalb müssen wir gemeinsam entschlossen handeln, wenn wir die Wehrhaftigkeit Deutschlands stärken wollen. Und genau das tun wir heute mit diesem Gesetz.
Insbesondere wenn es um die Sicherheit unseres Landes geht, stehen wir zusammen. Ich danke an dieser Stelle unserem Koalitionspartner CDU/CSU und insbesondere dem Kollegen Pohlmann für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Verbesserung des Gesetzes.
Warum Verbesserung? Das Gesetz, das die Bundesregierung eingebracht hat, war schon sehr gut; aber die Anhörung hat auch deutlich gezeigt, dass wir noch an ein paar kleinen Stellschrauben drehen sollten. Das haben wir gemacht.
Warum tun wir das? Weil Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine Europa und die Welt nachhaltig verändert. Er ist eine Zäsur, militärisch, politisch, aber auch gesellschaftlich. Für unser Land heißt das, wir müssen unsere Verteidigungsfähigkeit konsequent stärken. Die Bundeswehr muss jederzeit bereit sein, ihre Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung zu erfüllen. Dazu leisten wir mit dem Gesetz zur Stärkung der militärischen Sicherheit einen weiteren wichtigen Beitrag. Mit ihm schaffen wir ein umfassendes Paket, um die Bundeswehr widerstandsfähiger zu machen. Gegen wen oder was eigentlich? Gegen Spionage, gegen Sabotage, gegen Extremismus jeglicher Couleur, gegen Terrorismus und Cyberangriffe. Wir schützen unsere Soldatinnen und Soldaten, ihre Familien und die Strukturen, die Liegenschaften, die unsere Verteidigungsfähigkeit tragen. Kurzum: Wir schützen all diejenigen, die uns schützen.
Besonders wichtig ist das Gesetz auch für unsere Kräfte in Litauen. Darum richten wir die Tätigkeiten des Militärischen Abschirmdienstes – hier im Haus und landläufig eher unter „MAD“ bekannt – klar auf Landes- und Bündnisverteidigung aus. Das bedeutet: mehr Sicherheit für unsere Soldatinnen und Soldaten, aber eben auch für ihre Familien. Gerade sie tragen oft erhebliche Belastungen und verdienen unser aller Dank und unsere Unterstützung.
Meine Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung zu diesem Gesetz vor ein paar Wochen hat deutlich gezeigt: Wir schließen mit diesem Gesetz wichtige Lücken. Und genau das wurde von den Sachverständigen besonders positiv hervorgehoben. Wenn wir hier von Zeitenwende sprechen, dann müssen wir sie auch weiter praktisch umsetzen, und dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein dafür. Es besteht aus vier Einzelpaketen.
Erstens. Wir schaffen mit diesem Gesetz einen modernen, handlungsfähigeren MAD – mit einer klaren, transparenten Rechtsgrundlage, die auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Der MAD erhält erweiterte Befugnisse, um Spionage und Sabotage schneller aufzudecken, Extremismus frühzeitig zu entdecken und Cyberangriffe effektiver abzuwehren. Gleichzeitig – und das war auch sehr wichtig in der Anhörung – stärken wir die Kontrolle: Künftig ist das Amtsgericht Köln zentral zuständig. Das schafft Klarheit, Rechtsstaatlichkeit und Effektivität.
Der zweite Baustein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir ersetzen die alte Einstellungsüberprüfung durch ein modernes, digital unterstütztes Verfahren. Wir werden Einstellungen damit deutlich beschleunigen. Das ist entscheidend; denn die Bundeswehr braucht Personal, und sie braucht es schnell.
Der dritte Baustein. Wir erweitern punktuell die Befugnisse der Feldjäger. Künftig können sie verdächtige Personen im und unmittelbar um den militärischen Bereich kontrollieren, bei unklarer Identität vorläufig festhalten, Daten rechtssicher verarbeiten. Damit schließen wir eine Lücke, etwa bei der Störung von Konvois, geben unseren Kräften klare und sichere Befugnisse und erhöhen die Schutzfähigkeit insbesondere unserer militärischen Liegenschaften.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vierte und letzte Punkt ist mir besonders wichtig. Wir verschärfen die Regelungen für Tätigkeiten ehemaliger Soldatinnen und Soldaten im Auftrag fremder Mächte. Die bisherige – übrigens erst von der Ampel eingeführte – Karenzzeit von zehn Jahren entfällt völlig. Künftig müssen alle Tätigkeiten zeitlich unbegrenzt gemeldet und genehmigt werden, und wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, macht man sich strafbar. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schließen wir eine sicherheitsrelevante Lücke, die laut Presseberichterstattung vereinzelt in den letzten Jahren von fremden Mächten genutzt worden ist.
Ich möchte an dieser Stelle, an diesem Redepult aber eine Sache noch mal besonders hervorheben: Damit stellen wir unsere Soldatinnen und Soldaten sowie die zivilen Mitarbeitenden nicht unter Generalverdacht. Die breite Masse unserer Soldatinnen und Soldaten und der zivilen Mitarbeitenden dient unserem Land, unserem Grundgesetz, unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung aus vollem Herzen. Ihnen gilt mein und unser Dank, und ihnen sollte auch unser Vertrauen gelten.
Ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, mit diesem vorliegenden Gesetz machen wir die Bundeswehr moderner, resilienter und wehrhafter. Wir handeln entschlossen und schnell, weil moderne Bedrohungen moderne Antworten brauchen. Wir senden auch ein klares Signal aus der Mitte unseres Parlamentes: Wir schützen die Sicherheit unseres Landes – gemeinsam. Daher bitte ich Sie alle um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Jan Ralf Nolte für die AfD-Fraktion.