Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spionageaktivitäten, hybride Angriffe, Sabotageversuche, eine zunehmende Aggressivität im Cyberraum: Angesichts der angespannten und komplexen sicherheitspolitischen Lage müssen wir den Schutz unserer Bundeswehr konsequent organisieren. Es ist ein andauernder Prozess, auf aktuelle Bedrohungslagen zu reagieren und, ja, auch auf Bedrohungstrends zu reagieren. Dabei geht es oft um technische Fähigkeiten – Drohnenabwehr, Aufklärung –, aber eben auch um rechtliche Befugnisse.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzespaket zur Stärkung der militärischen Sicherheit setzen wir genau da an. Es stärkt den Schutz unserer Streitkräfte und damit unsere Wehrfähigkeit nachhaltig durch konkrete rechtliche und organisatorische Verbesserungen. Kollege Pohlmann und auch Kollegin Völlers sind ja bereits auf wichtige Themen eingegangen.
Die Stärkung des MAD und die Befugnisse der Feldjäger sind wesentliche Punkte, die wir in diesem Artikelgesetz verankert haben.
Ich möchte auf zwei weitere wichtige Punkte näher eingehen, vor allem auf die Reform der Sicherheitsüberprüfungen. Diese müssen wir – ich greife hier der morgigen Debatte zum neuen Wehrdienst vor – im Lichte vor allem des angestrebten Aufwuchses auf 260 000 Soldatinnen und Soldaten sehen. Die bisherigen Verfahren sind komplex und zeitintensiv, und wir schieben bisher eine große Fallzahl vor uns her. Das ist unnötig, und die langen Wartezeiten sorgen für Unmut im Bereich der Reserve. Außerdem führen sie zu einer unvertretbaren Überlastung des Militärischen Abschirmdienstes.
Mit unserem Gesetzentwurf werden wir diese Strukturen deutlich vereinfachen. Wir führen die sogenannte vereinfachte Prüfung der Verfassungstreue ein. Damit beschleunigen wir das Verfahren, bauen den Rückstau offener Sicherheitsüberprüfungen ab, aber ohne das Schutzniveau zu senken. Damit schaffen wir ein System, das sowohl effizient als auch zuverlässig ist und sich auch zum Teil automatisieren lässt.
Darüber hinaus enthält das Gesetzespaket eine weitere wichtige Anpassung. Es ist schon angesprochen worden: Nach einer Frist von zehn Jahren war es bisher möglich, als ehemaliger Soldat für fremde Mächte tätig zu werden. Das Beispiel der Ausbildung chinesischer Piloten durch ehemalige Offiziere der Luftwaffe kennen wir. Und es ist doch klar: Das läuft unseren ureigenen Sicherheitsinteressen diametral entgegen. Deshalb haben wir mit dieser Neuregelung im Gesetzentwurf die Befristung gestrichen, und zwar nur für eine Tätigkeit für eine fremde Macht. So schützen wir dauerhaft unsere militärischen Sicherheitsinteressen in dieser Frage.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetzespaket, dieses Artikelgesetz, bringt Modernisierung, Klarheit und Handlungsfähigkeit. Es stärkt unseren Schutz vor Spionage, Extremismus, Sabotage und Cyberangriffen. Es verbessert staatliche Verfahren, definiert Zuständigkeiten neu und beschleunigt Abläufe, ohne Abstriche bei der Sicherheit.
Meine Damen und Herren, angesichts der sicherheitspolitischen Herausforderungen müssen wir die Wehrfähigkeit unseres Landes konsequent und umfassend absichern. Das vorliegende Gesetz wird genau diesem Anspruch gerecht.
Sie müssen zum Ende kommen.
Wir schützen damit die, die uns schützen, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.