Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis:
„Der Schutz religiöser und weltanschaulicher Minderheiten sowie insbesondere der Schutz der weltweit größten verfolgten Gruppe, der Christen, ist von besonderer Bedeutung.“
Diese Formulierung begrüßen wir als AfD-Fraktion außerordentlich, und das, obwohl sie im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung steht. Wir von der Alternative für Deutschland sichern als größte Oppositionsfraktion Ihnen bei diesem wichtigen menschenrechtspolitischen Anliegen, das mehrere Hundert Millionen Christen weltweit, vor allem in islamischen Ländern, schmerzlich betrifft, unsere volle Kooperationsbereitschaft zu.
Wir versichern Ihnen aber auch, dass wir mit stets kritischem Blick Ihre Worte an Ihren Taten messen werden. Im Koalitionsvertrag kommt der Begriff „Menschenrechte“ ganze 21-mal vor. Doch wie der leidgeprüfte Bürger und Wähler weiß, ist Papier geduldig, vor allem, wenn es sich um Koalitionsverträge oder gar um Wahlprogramme der CDU/CSU handelt.
Im Koalitionsvertrag wird die universelle Geltung der Menschenrechte betont – in der Theorie richtig, doch in der Praxis hieß das fast immer, in der Außenpolitik selektiv vorzugehen: Menschenrechtsimperialismus da, wo unliebsame Regierungen und Regime beseitigt werden sollten, und komplettes Augenverschließen selbst vor den gravierendsten Menschenrechtsverstößen, wo eigene geopolitische Interessen im Spiel sind oder die Bundesregierung selbst in der Kritik steht. Ich kann Ihnen schon heute zusichern: Eine doppelbödige Menschenrechtspolitik mit Doppelstandards wird es mit unserer AfD-Fraktion nicht geben.
Machen wir das Problem gleich konkret anhand von Syrien. Jahr für Jahr wurden seit 2016 bis zum Sturz Assads durch EU und Bundesregierung Milliardensummen für Syrien bereitgestellt – nein, nicht für die notleidenden Syrer an sich, sondern ausschließlich für die Gebiete, die damals unter Kontrolle der islamistischen Terrororganisationen standen. Besonders großzügig finanziert wurde der Al-Qaida- bzw. Al-Nusra-Ableger Haiat Tahrir Al-Scham, HTS, dem, dadurch hochgerüstet, in Syrien der gewaltsame Umsturz gelang. Heute weiß die Öffentlichkeit, dass der HTS-Justizminister Shadi Al-Waisi als Al-Nusra-Schariarichter die Erschießung zweier Frauen wegen angeblichen Ehebruchs anleitete. Wenn Macron den HTS-Anführer Al-Julani, der zu Recht auf der EU-Terrorliste steht, mit Staatsehren empfängt, während Minderheiten wie Aleviten, Christen und Drusen Opfer von Massakern werden, dann verkommt westliche Menschenrechtspolitik zur Farce.
Wenn Trump jetzt nach Syrien reist, den selbsterklärten Übergangspräsidenten trifft und die Syrien-Sanktionen aufhebt, dann kann man nur eines hoffen: dass diese mindestens 13 Jahre lang das syrische Volk aushungernden, grob menschenrechtswidrigen EU- und US-Sanktionen sich nie mehr und nirgendwo in dieser unmoralischen Form wiederholen.
Menschenrechts- und Grundrechtsverletzungen finden aber nicht nur im Ausland statt. Wir werden ganz im Einklang mit der ohrfeigenden Kritik der US-Regierung ein besonderes Augenmerk richten auf in Deutschland und in der EU bedrohte Meinungs- und Pressefreiheit, den politischen Missbrauch des Verfassungsschutzes.
Damit schließe ich: Sorgen bereitet uns auch eine Justiz, die regierungskritische Ärzte, Richter und Aktivisten aus der Coronazeit gnadenlos verfolgt, die sich seinerzeit –
Sie müssen zum Ende kommen, Herr Kollege.
– auf wissenschaftlicher und mittlerweile sogar durch RKI-Protokolle belegter Grundlage schützend vor unser aller unveräußerliches Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit im Zuge einer drohenden Impfpflicht gestellt hatten. Vielen Dank diesen mutigen Vorkämpfern der Freiheit!
Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen zu diesem Themenbereich, dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes, liegen nicht vor, sodass wir voranschreiten können zum Themenbereich Verteidigung.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bereich. Das Wort erteile ich dem Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius.