Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tarifverträge – wir haben es heute Morgen schon mehrfach gehört – sind auf dem Rückzug. Weniger als die Hälfte der Beschäftigten profitieren heute noch von einem Tarifvertrag. Das ist eine sehr ungünstige Entwicklung. Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann Personalkosten sparen und günstigere Angebote abgeben. Aber gerade solche Unternehmen dürfen bei Bundesaufträgen nicht zum Zug kommen. Der Staat darf mit öffentlichem Geld kein Lohn- und Sozialdumping unterstützen, wie Ministerin Bas das auch festgestellt hat.
Wir Grüne sagen schon lange: Überall, wo der Staat als Auftraggeber auftritt, muss nach Tarif bezahlt werden. Deswegen ist es gut, dass die Regierung jetzt ein Bundestariftreuegesetz vorlegt. Entgegen der Kritik von konservativer Seite verstößt dieses Gesetz nicht gegen die negative Koalitionsfreiheit: Niemand ist gezwungen, sich auf einen öffentlichen Auftrag zu bewerben, und von einem Tarifzwang kann keine Rede sein. Die Freiheit ist nicht bedroht – anders als die AfD hier wieder hetzerisch behauptet.
Schade ist nur, dass das vorgelegte Gesetz seine großen Ziele nur unzureichend erreicht. Das beginnt – es wurde bereits erwähnt – mit dem hohen Schwellenwert von 50 000 Euro, ab dem das Gesetz gelten soll. Der DGB schätzt, dass so 20 bis 35 Prozent der öffentlichen Aufträge gar nicht erfasst werden. Das kann ja nicht im Interesse des Erfinders sein. Der Schwellenwert muss deutlich gesenkt werden.
Das zweite große Manko sind die Ausnahmen für die Bundeswehr und allgemein für verteidigungs- und sicherheitspolitisch spezifische öffentliche Aufträge. Da wird ein weites Tor der Ausnahmen aufgemacht, und das gerade jetzt, wo Rüstungsbeschaffungen leider so ein großes Volumen einnehmen müssen. Die Begründung dazu ist äußerst schmallippig. Sie weist nur auf – Zitat – „Besonderheiten, beispielsweise im Hinblick auf Geheimschutzerfordernisse oder die […] Marktsituation“ hin. Überzeugend ist das überhaupt nicht. Gerade angesichts der hohen Ausgaben im Verteidigungsbereich müssen tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen auch in dieser Branche gesichert werden.
Unverständlich ist auch, dass die tarifvertragliche Arbeitszeit und Urlaubsbedingungen erst ab einer Auftragsdauer von zwei Monaten gelten sollen. Das ermöglicht Missbrauch und läuft der Intention des Gesetzes komplett entgegen. Genauso unverständlich ist, dass Arbeitnehmer/-innen erst am 15. des Folgemonats über ihre Ansprüche aufgeklärt werden müssen. Sehr ungünstig sind die nur noch anlassbezogenen Kontrollen. Da waren im früheren Gesetzentwurf der Ampel noch stichprobenartige Kontrollen vorgesehen. Das ist eine klare Verschlechterung.
Fazit also: Die Idee dieses Gesetzes wird an wichtiger Stelle verwässert. Jetzt hören wir auch aus der CDU, dass alles noch zu bürokratisch sei und koalitionsintern weitere Verschlechterungen drohen. Dazu kann ich nur sagen: Frau Ministerin Bas, hören Sie auf die Gewerkschaften! Und hören Sie auf uns Grüne!
Um bei Ihrem Bild vom Tiger zu bleiben: Der Tiger hat im Moment kein gutes Gebiss. Geben Sie ihm ein paar gesunde Zähne, und verbessern Sie dieses Gesetz!