Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Bundestariftreuegesetz schaffen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen bezogen auf Aufträge des Bundes. Der Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist damit nicht mehr das entscheidende Kriterium dafür, welches Unternehmen den Zuschlag erhält.
Ein Unternehmen muss nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten. Es muss jedoch die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Rechtsverordnung festgeschrieben hat. Das ist ein wichtiger Unterschied. Damit möchten wir betonen, dass Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, nicht automatisch als schlechtere Arbeitgeber anzusehen sind. Diesem in der Diskussion häufig fälschlicherweise eingebrachten Punkt treten wir mit Entschiedenheit entgegen.
Bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen in der Rechtsverordnung richtet sich das BMAS allerdings nach dem repräsentativsten Tarifvertrag. Hiermit kommen die bereits bestehenden Tarifverträge ins Spiel. In den parlamentarischen Verhandlungen war es uns dabei wichtig, sicherzustellen, dass diese tariflichen Regelungen eins zu eins übernommen werden. Das haben wir ausdrücklich im Gesetz festgehalten.
Ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben haben wir auch, dass das BMAS eine Rechtsverordnung im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erlässt.
Wichtig war uns auch, dass wir das Gesetz möglichst rechtssicher und unbürokratisch gestalten und dass es dementsprechend rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt werden kann. Darum haben wir folgende Veränderungen vorgenommen:
Wir haben den Lieferbereich aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Im Rahmen der zahlreichen Gespräche, die wir in der Koalition geführt haben, stellten selbst wir als Fachpolitiker fest, wie schwer es uns fällt, hier die entsprechenden Abgrenzungen vorzunehmen. Und wenn es selbst dem Gesetzgeber schwerfällt, diese Abgrenzungen vorzunehmen, dann ist es nur richtig, die Unternehmerinnen und Unternehmer von dieser Frage zu entlasten und diese Regelung herauszunehmen. Denn wenn hier ein Irrtum mit erheblichen Sanktionen verbunden ist – das muss man wissen –, dann müssen wir entschieden handeln. Das erspart Unternehmen Bürokratie und Aufwand und schafft Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Wir haben damit auch eine Gerechtigkeitslücke zwischen inländischen und ausländischen Anbietern geschlossen. Inländische Anbieter und Lieferanten haben somit keinen Nachteil mehr gegenüber ausländischen Anbietern. Wir tragen damit der Erfahrung einiger Bundesländer Rechnung, die den Lieferbereich aus ihren Landestariftreuegesetzen bereits herausgenommen haben.
Erleichtert haben wir auch die Möglichkeit der Präqualifikation. Unternehmen, die tarifgebunden sind, können einen Nachweis erhalten. Eine entsprechende Präqualifikation können auch Auftragnehmer mit kirchlichen Tarifverträgen oder Haustarifverträgen erhalten.
Ein weiterer Punkt, der uns im Verfahren wichtig war, ist die möglichst unbürokratische Umsetzung, etwa in Bezug auf im Rahmen einer Prüfung zu erbringende Nachweispflichten. Hierzu greifen wir auch einen Gedanken aus dem Koalitionsvertrag auf. Dort haben wir festgehalten, dass der Staat bereits vorliegende Informationen und laufende Verfahren heranziehen kann, um Informationen zu übermitteln. Wir ermöglichen die Anwendung des Informationsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung, um diese Informationen für die Unternehmer möglichst unbürokratisch und leicht übermittelbar zu machen.
Ob das Ziel, mehr Tarifbindung zu haben, durch das Tariftreuegesetz erreicht wird, das muss das Tariftreuegesetz erst noch beweisen. Das Gesetz ist sicherlich mit einigem Aufwand verbunden, doch wir haben versucht, die Bürokratie möglichst gering zu halten. Sollten die Ziele – Rechtssicherheit und möglichst wenig Bürokratie – in der Praxis allerdings nicht erreicht werden, so müssen wir dies im Nachgang noch korrigieren.
Daher steht das Gesetz unter aufmerksamer Begleitung und einer Evaluation.
Herzlichen Dank.