Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich tue mich heute nicht leicht mit dieser Rede hier als Berichterstatterin in der zweiten und dritten Lesung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Tariftreuegesetzes. Bereits in der ersten Lesung habe ich deutlich gemacht: Wir teilen das Ziel, faire Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen zu sichern. Zugleich muss aber ein solches Gesetz sorgfältig daraufhin geprüft werden, ob es tatsächlich geeignet ist, die Tarifbindung wirksam zu stärken.
Ich habe früh darauf hingewiesen, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch zusätzliche Dokumentations- und Prüfpflichten erheblich belastet werden könnten.
Ein Gesetz, das faire Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsfähigkeit schaffen soll, darf nicht zu mehr Bürokratie führen und Unternehmen davon abhalten, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.
Ebenso habe ich Zweifel geäußert, ob durch die vorgesehenen Regelungen tatsächlich mehr Tarifbindung entsteht oder vor allem neue Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden, und ich habe die Hoffnung geäußert, liebe Frau Ministerin, dass es uns in der parlamentarischen Befassung gelingen wird, das Tariftreuegesetz noch ein wenig besser zu machen. Ein bisschen besser ist es auch geworden; das will ich vorwegnehmen. Aber Wettbewerbsfähigkeit und gute Arbeitsbedingungen dürfen kein Gegensatz sein. Sie müssen gemeinsam gedacht werden.
Nun, vier Monate später, nach zahlreichen – genau genommen: zehn – Berichterstattergesprächen und intensiven Parallelabstimmungen dazu zwischen den Berichterstattern, stimmen wir heute über den Gesetzentwurf ab. Ich erkenne dabei ausdrücklich an, dass wir im parlamentarischen Verfahren substanzielle Verbesserungen erreicht haben.
Dafür, meine Damen und Herren, dass wir das so hinbekommen haben, bedanke ich mich auch bei meinen Co-Berichterstattern hüben wie drüben.
Der Lieferbereich wird aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Das ist ein ganz wichtiger und bedeutender Schritt, weil komplexe Lieferketten andernfalls zu kaum beherrschbaren Haftungs- und Nachweispflichten geführt hätten, gerade für den Mittelstand.
Auch die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit einer einseitigen Festlegung repräsentativer Tarifverträge durch das Bundesarbeitsministerium wurde korrigiert. Künftig erfolgt dies nur im Benehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium.
Das stärkt die wirtschaftspolitische Balance und verhindert ein einseitiges Übergewicht.
Zudem soll die Prüfstelle bei anlassbezogenen Prüfungen – es war uns hier wichtig, dass es bei anlassbezogenen statt stichprobenartigen Prüfungen bleibt – auf ohnehin von der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig zu erhebende Daten zurückgreifen können, um so zusätzliche Nachweispflichten für die Unternehmen zu reduzieren. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag.
Schließlich haben wir uns darauf verständigt, tarifgebundene Unternehmen, und zwar weltliche wie kirchliche tarifgebundene Unternehmen, bei der Zertifizierung öffentlicher Aufträge zu privilegieren.
Wer bereits einen Tarifvertrag anwendet, darf nicht denselben bürokratischen Aufwand haben wie Unternehmen ohne Tarifvertrag.
Dennoch bleiben Zweifel. Und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz. Deutschland befindet sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage: Investitionen bleiben zurück, Energie- und Produktionskosten sind hoch, Fachkräftemangel und Regulierung belasten viele Betriebe. In einer solchen Situation muss jede neue Regelung die Frage beantworten: Fördert sie tatsächlich Wachstum und Entlastung, oder schafft sie zusätzliche Hürden und Belastungen? Und das, meine Damen und Herren, werden wir in den kommenden Monaten sorgsam beobachten müssen, und wir werden gegebenenfalls auch gegensteuern müssen, damit wir in Zukunft wieder wettbewerbsfähig werden.
Vielen Dank.