Sehr geehrte Frau Abgeordnete, vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte ganz kurz vorab sagen, dass die Annahmen, die Sie in Ihrer Frage äußern, aus meiner Sicht nicht zutreffend sind. Wir haben die Verbraucherkreditrichtlinie so umgesetzt, wie sich das gehört.
Die Aufgabe der Schuldnerberatung liegt bei den Ländern. Wir werden sie dabei auch weiter unterstützen. Wir werden auch die Schuldnerberatung stärken – so ist es im Gesetzentwurf entsprechend vorgesehen –, weil es uns einfach wichtig ist, dass das Angebot, das es in den Ländern gibt, noch stärker flächendeckend ausgebaut wird. Das erreichen wir mit den Regelungen, die wir getroffen haben, aber auch im Diskurs mit den Ländern.
Ich glaube, dass es wirklich zielgenau ist, zu gucken: Wo gibt es ein Angebot vor Ort? Wo ist das Angebot entsprechend noch mal auszubauen? Das können nur die Länder entscheiden, das ist deren Kompetenz. Und eine verfassungsrechtliche Regelung, wie Sie sie erwähnt haben, gibt es nicht. – Vielen Dank.