Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute kaufen, später zahlen: Das klingt erst mal ziemlich bequem, ist aber eben nicht ohne Risiken. Schnell abgeschlossene Kreditverträge führen Verbraucherinnen und Verbraucher in die Schuldenfalle. Und es sind nicht wenige Menschen, bei denen das so ist. Deshalb werden wir den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen nun verbessern und Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen, ohne sie mit unnötigem Papierkram zu behelligen.
Das ist ein Teilbereich des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie. Es gibt aber noch einen weiteren, und da geht es um diejenigen, die sich schon verschuldet haben. Dabei geht es darum, dass sie künftig besser beraten werden.
5,5 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Überschuldet heißt: Sie haben nicht mehr genug Geld, um ihre Schulden zu begleichen. Und das liegt in aller Regel nicht an einem neuen Auto oder an einer tollen Luxusreise. Es sind meistens ganz andere Gründe: Arbeitslosigkeit, Krankheit, eine Scheidung. All das kann dazu führen, dass plötzlich das Geld nicht mehr reicht. Und so beginnt für viele Menschen die Überschuldung: nicht aus Leichtsinn, sondern aus Not.
Für mich ist es eine Frage der Solidarität, eine Frage der Mitmenschlichkeit, und es ist Aufgabe und Pflicht des sozialen Rechtsstaats, überschuldeten Menschen zu helfen. Und das tun wir, und zwar mit der Schuldnerberatung.
Die Schuldnerberaterinnen und -berater helfen, indem sie etwa zeigen, wie man einen Haushaltsplan erstellt; sie beantworten Fragen zu Mahn- oder zu Vollstreckungsbescheiden; sie unterstützen bei den Verhandlungen mit den Gläubigern. Und sie bringen häufig wirklich Licht in das Wirrwarr von ganz vielen verschiedenen Schreiben, die manchen schon über den Kopf gewachsen sind. Kurz: Sie begleiten die Schuldnerinnen und Schuldner, also diejenigen, die die Schulden haben, aus der Überschuldung.
Und das lohnt sich unter zwei Aspekten, nämlich einmal natürlich für die Betroffenen, aber es lohnt sich auch gesamtwirtschaftlich; denn eine erfolgreiche Schuldnerberatung senkt natürlich Sozialausgaben, entlastet die Verwaltung und lässt die Gläubiger schneller und verlässlicher an ihr Geld kommen. Schuldnerberatung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist also nicht nur gute Sozialpolitik, sondern auch kluge Wirtschaftspolitik!
Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir bestehende Angebote stärken: Schon jetzt haben wir in Deutschland fast 1 400 Schuldnerberatungsstellen, die größtenteils kostenfrei beraten. Damit wollen wir erreichen, dass alle Betroffenen in Deutschland unabhängig und für sie grundsätzlich kostenlos einen Schuldnerberatungsdienst nutzen können.
Wir ermöglichen zugleich den Ländern und Kommunen, dass sie die vorhandene Beratungsinfrastruktur weiter nutzen und sie da, wo es nötig ist, ausbauen. Sie kennen einfach die Gegebenheiten vor Ort am besten.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen vor Schuldenfallen schützen und bei Überschuldung helfen. Das ist im Interesse der Betroffenen und der Wirtschaft. Ich freue mich auf die Beratungen.
Vielen Dank.
Ich darf für die AfD-Fraktion Stefan Möller das Wort erteilen.