Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Hubig, die Regierungskoalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag verpflichtet, „eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“, zu stärken. Ein Recht auf kostenfreie Schuldnerberatung wird aber nicht geregelt. Stattdessen gibt es lediglich einen Sicherstellungsauftrag an die Länder. Kostenfreiheit für die in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Verbraucher/-innen wird auch nicht garantiert. Es bleibt Ländern und Kommunen überlassen, zu regeln, wie sie Menschen in finanzieller Not durch Beratungsangebote unterstützen. Die grundgesetzliche Verpflichtung, die Kosten zu tragen, wenn neue Aufgaben auf die Länder übertragen werden, wird ignoriert. Damit wird weder dem Anspruch des Koalitionsvertrags Rechnung getragen, noch werden die Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie tatsächlich umgesetzt.
Meine Frage: Warum enthält das Gesetz keine klaren Regelungen zu bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen an Schuldnerberatungsdienste, bundeseinheitlichen Anerkennungsvoraussetzungen für Schuldnerberatungsdienste und zur Finanzierung der Schuldnerberatungsdienste durch den Bund?