Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Bundesministerin Dr. Hubig, Sie haben es heute bereits kurz angesprochen und auch jüngst in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ betont, dass Sie, wie meine Fraktion auch, einen dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen sehen. Angesichts dessen, dass das Bundeskriminalamt erwartet, dass sich durch diese Maßnahme die Aufklärungsquote im Bereich der Kinderpornografie nahezu verdoppeln könnte, könnte dies ein echter Befreiungsschlag in diesem Bereich sein. Meine Frage nun: Können Sie uns einen aktuellen Stand zur konkreten Umsetzung des Gesetzgebungsvorhabens geben, insbesondere was die zeitliche Schiene anbelangt? – Danke.