Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sehen, dass Straftaten im Internet immer stärker zunehmen. Wir sehen, dass die Täter viel zu oft davonkommen – gerade bei Kinderpornografie, bei Onlinebetrug und strafbarem Hass im Netz. Und wir sehen, dass sich häufig die Täter geschützt fühlen, nicht die Opfer. Zu viele Straftaten im Netz bleiben unaufgeklärt; zu viele Täter kommen unerkannt davon, weil ihre digitalen Spuren gelöscht werden. Das wollen wir ändern, und das werden wir ändern.
Unsere Antwort ist die Speicherung der IP-Adressen; denn das sind oft die einzigen Spuren, die Täter im Netz hinterlassen. Schon heute dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft den Spuren nachgehen, doch viele Spuren führen eben ins Nichts. Es liegt auf der Hand, dass dieser Zustand nicht tragbar ist.
Man stelle sich vor, für Kfz-Kennzeichen würde Ähnliches gelten wie für IP-Adressen. Was hieße das? Das hieße: Alle Autokennzeichen würden jeden Morgen neu vergeben, und am Abend würden sie alle gelöscht. Ich glaube, in einer solchen Welt würde man niemandem raten, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Unser Ziel ist, dass Deutschland auch im digitalen Raum sicher ist. Deshalb wollen wir Internetanbieter verpflichten, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Wir setzen damit auf eine Regelung, die viele andere europäische Staaten längst haben – Spanien und Frankreich zum Beispiel. Und auch ich sage Ihnen: Wir müssen unseren Ermittlungsbehörden effektive und rechtsstaatliche Instrumente an die Hand geben. Die IP-Adressenspeicherung gehört dazu; das sage ich übrigens auch als ehemalige Staatsanwältin.
Und als heutige Justizministerin sage ich: Grundrechte gelten selbstverständlich auch im digitalen Raum. Nach meiner festen Überzeugung stellt unser Gesetzentwurf genau das sicher. Es sollen nur IP-Adressen gespeichert werden. Niemand kann damit Profile erstellen, weder zur Person noch zur Bewegung. Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Das wahrt die Freiheitsrechte, das wahrt die Bürgerrechte, und das wahrt auch die Grundrechte.
Ich bin überzeugt: Die Menschen erwarten von der Politik keine aufgeregten Debatten, sie erwarten Lösungen. Das tun sie zurecht. Seit über 20 Jahren wird über eine verpflichtende IP-Adressspeicherung in Deutschland diskutiert und gestritten. Dieser Gesetzentwurf liefert endlich die Lösung: die dreimonatige Speicherung der IP-Adressen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren: Der digitale Raum darf kein Täterparadies sein, und er darf auch kein Raum sein, in dem Straftaten ohne Konsequenzen bleiben. Es geht mir dabei auch um die Grundrechte der Opfer digitaler Gewalt, um ihren Schutz. Sie sollen sich sicher fühlen und nicht die Täter.
Vielen Dank.