Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für Ihre Frage. – Ich habe es deutlich gemacht: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Speicherung von IP-Adressen und Portnummern über drei Monate gesetzlich regeln wollen. Diesen Gesetzentwurf haben wir jetzt im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet, zusammen mit dem Digitalisierungsministerium, weil es natürlich darum geht, dass wir den TK-Unternehmen entsprechend Vorgaben für die Speicherung machen, dass sie mitgenommen werden. Wir haben mit dem Gesetzentwurf übrigens auch die Funkzellenabfrage und die Sicherungsanordnung mitgeregelt, damit das alles dort drin ist. Der Gesetzentwurf ist jetzt in der letzten Abstimmung, und ich gehe davon aus, dass wir ihn entweder noch in diesem Monat oder allerspätestens Anfang November in die Frühkoordinierung geben können.