Wir setzen mit dem Gesetzentwurf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf eine kostenlose Ersteinsicht in die eigene Patientenakte um. Das ist der Regelungsumfang. Warum das nicht unverzüglich geschehen kann, ist uns in der Länder- und Verbändeanhörung widergespiegelt worden. Deshalb haben wir es auf diesen Regelungsgehalt beschränkt.
Stefanie Hubig
Bundesministerin BMJV
Mittwoch, 15. Oktober 202521. Wahlperiode, 33. SitzungBefragung der Bundesregierung
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