Wir setzen mit dem Gesetzentwurf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf eine kostenlose Ersteinsicht in die eigene Patientenakte um. Das ist der Regelungsumfang. Warum das nicht unverzüglich geschehen kann, ist uns in der Länder- und Verbändeanhörung widergespiegelt worden. Deshalb haben wir es auf diesen Regelungsgehalt beschränkt.
PVizepräsident Omid Nouripour: Vielen Dank. – Ich habe hier noch die Bitte zu äußern, dass die Nachfragen sachlich mit der Hauptfrage zusammenzuhängen haben. – Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen.