Frau Abgeordnete, vielen Dank. – Sie haben recht: Wir haben gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart, zu prüfen, ob im Rahmen des § 211 StGB, des Mordtatbestandes, weitere Mordmerkmale aufgenommen werden können. Ich bin zunächst einmal froh, dass Frauen und Kinder schon gut geschützt sind, auch durch den Mordparagrafen und die darin formulierten niedrigen Beweggründe, die auch immer wieder von Gerichten angenommen werden, wenn es Femizide gibt, aber eben nicht durchgängig. Deshalb diskutieren wir darüber, ob es ein zusätzliches Mordmerkmal geben soll. Wir haben auch im Bereich der Strafzumessung schon Änderungen vorgenommen.
Wir sind jetzt dabei, intern zu prüfen und auch daran zu arbeiten, ob und wie man eine Veränderung vornehmen kann. Das ist schon sehr heikel. Sie wissen, dass es in der vorvorletzten Legislaturperiode eine Reform zur Veränderung der §§ 211 StGB ff. geben sollte, die am Ende nicht umgesetzt worden ist, weil es eben ein sehr heikles Thema ist. Aber wir sind da dran und kommen in den weiteren Beratungen auch gern auf Sie zu.