Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Rund 18 Millionen Beschäftigte haben heute eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente. Gemessen an allen Beschäftigten ist das rund die Hälfte – nicht genug, um die sogenannte Rentenlücke zu schließen. Damit ist der Rückgang der gesetzlichen Rente relativ zur Lebensstandardsicherung gemeint, der durch die Hartz-IV-Reformen entstanden ist. Statt eine zeitlich begrenzte Absenkung der Arbeitgeberbeiträge zur Rente zu beschließen, wurden die Beschäftigten in die teure private Versicherungswirtschaft geschickt, staatlich gefördert in Form von Riester und Rürup. Das war angesichts der Nullzinspolitik in den westlichen Ländern nicht gut finanziert. Tatsächlich ist es aufgrund von hohen Abschluss- und Verwaltungskosten bei einigen Versicherern sogar zu einer nominell negativen Verzinsung gekommen. Das heißt: Das eingezahlte Kapital ist geschrumpft. Das ist bei der gesetzlichen Rente verboten.
Dass es grundsätzlich anders geht, haben uns die Österreicher vorgemacht. Seit den deutschen Hartz-IV-Reformen sind ihre Renten zwischen 60 und 70 Prozent höher als bei uns, bei gleichem Durchschnittseinkommen und bei gleicher Lebensarbeitszeit. Die Hartz-IV-Reformen haben unsere Rentner also arm gemacht. Die SPD hat diese Reformen ins Rennen geschickt, und nun doktert sie an einer Betriebsrente herum, um es wieder ein bisschen gut zu machen – bisher ohne ausreichenden Erfolg.
Schon das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte seinen Namen nicht verdient. Gestärkt werden sollten damals wohl auch in erster Linie die Gewerkschaften in Form des Sozialpartnermodells. Das hat allerdings ebenfalls nicht funktioniert. Sie verlieren nach wie vor Mitglieder. Kein Wunder, sind sie doch vielfach zu woken Klimakampftruppen verkommen.
Das heute vorgelegte Betriebsrentenstärkungsgesetz II verbessert zwar einige technische Details am bestehenden Sozialpartnermodell. Die Betriebsrente stärkt es aber auch nicht. In den sieben Jahren seit Einführung haben nur wenige Branchen ein Sozialpartnermodell geschlossen; denn dazu brauchte man bisher einen Tarifvertrag. Das hat insbesondere den Mittelständlern gar nicht gefallen. Selbst die gewerkschaftsorientierte SPD hat das verstanden, ein wenig zumindest.
Ein wenig wurde nun auch das Betriebsrentenstärkungsgesetz gelockert. Es braucht jetzt nicht mehr zwingend einen Tarifvertrag, aber eine Gewerkschaft braucht es immer noch, auch wenn längst nicht immer klar ist, welche das sein könnte und ob es überhaupt eine gibt. Die schwierigste Aufgabe nach diesem Gesetz für die Unternehmer ist tatsächlich, eine passende Gewerkschaft zu finden, um auch ohne Tarifvertrag einen Sozialpartner zu erhalten. Der muss dann auch noch geneigt sein, den Plänen des Unternehmers zuzustimmen. Das kann man sich nicht ausdenken? Doch, die SPD kann das. Es ist nicht zu erwarten, dass sich viele tarifungebundene Unternehmer diesen Tort antun werden. Für tarifgebundene mag das Sozialpartnermodell recht attraktiv sein, befreit es sie doch von jeglicher Haftung. Und der Staat macht sich hier ebenfalls einen schlanken Fuß.
Die Bevölkerung erwartet aber etwas anderes: ein staatlich beaufsichtigtes Modell, das wenig kostet und möglichst sicher ist. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II erfüllt beides nicht. Dabei ist es doch ganz einfach: Will man eine freiwillige Leistung wie die Betriebsrente stärker verbreiten, muss man sie für alle Beteiligten attraktiver machen. Arbeitnehmer müssen sie leichter abschließen können. Sie muss ihnen Sicherheit bieten, aber auch die Chance auf eine ansprechende Rendite. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie ihren Mitarbeitern ein attraktives Altersvorsorgeangebot machen können, das kaum Beratungsaufwand benötigt und ähnlich einfach administriert wird wie heute die gesetzliche Rente. Es braucht also etwas Besseres als das Betriebsrentenstärkungsgesetz II.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Der nächste Redner in der Debatte ist Marc Biadacz für die CDU/CSU-Fraktion.