Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier heute unter dem Motto „Arbeitszeitgesetz“ auch über einen Antrag der Linken.
Ich möchte dazu gleich zu Beginn sagen: Wir teilen als Grüne viele der arbeitsmarktpolitischen Sorgen, die in diesem Antrag formuliert sind, aber der Achtstundentag ist kein Relikt aus der Vergangenheit. Ja, viele Beschäftigte sind überlastet, ja, Überstunden nehmen zu, und ja, der Schutz durch das Arbeitszeitgesetz ist wichtiger denn je. Aber wir sehen eine pauschale Absenkung der Wochenarbeitszeit für alle nicht als den richtigen Weg, um die Arbeitswelt gerechter und vor allem gesünder zu gestalten.
Der Achtstundentag ist und bleibt ein zentraler Pfeiler des Arbeitsschutzes. Er schützt die Gesundheit der Beschäftigten und sorgt mit den gesetzlichen Ruhezeiten für ausreichend Ausgleich und Erholung. Das ist ein Wert, den wir Grüne – anders als die Union mit ihren Flexibilisierungsanforderungen – ausdrücklich verteidigen;
denn das Arbeitszeitgesetz ist kein Wirtschaftsgesetz, sondern ein Gesundheitsschutzgesetz.
Aber auch wir sehen Handlungsbedarf. Lassen Sie mich zwei Stellschrauben benennen, die wir gerne bewegen würden: Das sind – erstens – die konsequente Arbeitszeiterfassung und – zweitens – mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten.
Der erste Punkt, die Arbeitszeiterfassung, ist zentral. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verpflichten uns, endlich ein verlässliches, manipulationssicheres System einzuführen. Das ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht kein Misstrauen gegenüber den Arbeitgebern, sondern ein Gebot von Fairness und Rechtssicherheit. Ohne die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit kann doch niemand verlässlich sagen, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet werden. Die Erfassung ist also notwendig, um Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten einzuhalten.
Damit stärken wir den Gesundheitsschutz und übrigens auch die Erwerbsfähigkeit bis zur Rente.
Kommen wir zur zweiten Stellschraube, der Zeitsouveränität. Wir wollen, dass Beschäftigte mehr Einfluss darauf haben, wann sie arbeiten, wie lange sie arbeiten und wo sie arbeiten. Wir sagen daher Ja zum Recht auf Rückkehr in Vollzeit und zu flexiblen Vollzeitmodellen.
Beschäftigte sollen im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche ihren Arbeitsumfang bedarfsgerecht gestalten können: in Abstimmung mit ihren Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, unter fairen Bedingungen für beide Seiten.
So können Menschen ihre Arbeitszeit an ihre jeweilige Lebenssituation anpassen, zum Beispiel für Kinderbetreuung, Pflege, Ehrenamt, Erholung oder auch Weiterbildung. Das bedeutet mehr Einfluss für Beschäftigte, aber ohne die Betriebe zu überfordern.
Zum Antrag der Linken möchte ich abschließend noch mal wiederholen: Wir teilen die arbeitsmarktpolitische Problembeschreibung. Auch die Forderung nach einer umfassenden Arbeitszeiterfassung unterstützen wir ausdrücklich. Aber die pauschale Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden überzeugt uns nicht. Diese Regel ist zu starr und wird der Vielfalt unserer Arbeitswelt nicht gerecht.
Wir wollen niemanden verpflichten, weniger oder mehr zu arbeiten. Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen, die Selbstbestimmung ermöglichen, damit Menschen ihre Arbeitszeit so gestalten können, dass sie zu ihrem Leben passt.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Arbeitswelt ist bunter, individueller und dynamischer, als sich das manche hier im Haus vorstellen können. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.
Vielen Dank.
Für die CDU/CSU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Wilfried Oellers.