Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitswelt in unserem Land ist in einem stetigen Wandel; die Interessen ändern sich auch einmal. Aber man muss immer auch feststellen: Es gibt mehrere Belange, die zu berücksichtigen sind, insbesondere bei dem hohen Gut der Arbeitszeit.
Da gibt es zum einen die Belange der Unternehmerinnen und Unternehmer, die sagen: Wir wollen gerne flexible Arbeitszeiten haben; wir müssen Arbeit gestalten, wir müssen sie koordinieren, wir müssen sie planen. – Es gibt aber auch die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die das Arbeitszeitgesetz natürlich auch ein Arbeitsschutzgesetz ist – das möchte ich hier ausdrücklich betonen – und die laut einer Bertelsmann-Studie von 2024 auch ein hohes Interesse daran haben, flexibel arbeiten zu können. Beides muss zusammengebracht werden.
Beides kann aber nur zusammengebracht werden, wenn das Arbeitszeitgesetz und insgesamt die rechtlichen Vorgaben letztlich auch Flexibilität ermöglichen. Das ist der Ansatz, den wir in unserem Koalitionsvertrag gewählt haben. Wir sagen, wir wollen gerne mehr Flexibilität ermöglichen, indem wir die Wochenarbeitszeit einführen, so wie es auch die europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht. Da befinden wir uns ja in einem Rechtsrahmen, der europaweit vorgegeben ist und der in meinen Augen bisher auch noch nicht beanstandet worden ist. Insofern wollen wir die Inhalte des Koalitionsvertrages mit der Einführung der Wochenarbeitszeit umsetzen.
Ich will an der Stelle ausdrücklich dem immer wieder erhobenen Vorwurf widersprechen, wir sprächen hier von mehr Arbeit. Nein, liebe Fraktion Die Linke, wir reden nicht von mehr Arbeit, sondern wir reden von flexiblerer Arbeit.
Das ist der Punkt, den man hier mal ganz deutlich setzen muss.
Sie müssen auch nicht meinen, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer so blauäugig wären, zu glauben, man könne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis auf ein äußerstes Maß belasten. An der Stelle darf ich einen Unternehmer aus meinem Wahlkreis zitieren, der ganz bewusst bei jeder Gelegenheit sagt, wie wichtig das Gut der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihn ist und dass er immer mit viel Augenmaß agieren muss, wenn es um ihre Belastbarkeit im Unternehmen geht. Ich darf Ihnen hier im Hohen Haus sagen: Diese Sichtweise gibt es. Sie mag vielleicht nicht überall angekommen sein; aber vielleicht beschäftigt man sich damit doch einmal, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will für uns als Fraktion abschließend noch einmal festhalten:
Erstens. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz und bleibt ein Arbeitsschutzgesetz.
Zweitens. Wir wollen die Inhalte des Koalitionsvertrages umsetzen, hin zu einer Regelung der Wochenarbeitszeit, die EU-rechtskonform ist und bei der wir immer auch den Gedanken des Arbeitszeitgesetzes als Arbeitsschutzgesetz im Hinterkopf haben.
Drittens. Für uns ist auch wichtig, das Modell der Vertrauensarbeitszeit zu erhalten. Denn das ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nutzen können sollten.
Man muss doch wohl so viel Vertrauen in ein Arbeitsverhältnis haben, dass das gelebt werden kann. Ich denke, die Vertrauensarbeitszeit wird auch nur in den Bereichen vereinbart und gewährt, in denen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wehren wissen, wenn sie nicht eingehalten wird.
Herzlichen Dank. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Für die Fraktion Die Linke hat nun das Wort die Abgeordnete Ines Schwerdtner.