Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz; das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz besonders betonen. Wenn man meine Vorrednerin gehört hat, dann muss man den Eindruck bekommen haben, dass hier in Deutschland doch wirklich alles schiefläuft und Arbeitnehmerinteressen gar nicht mehr berücksichtigt werden. Das muss ich ausdrücklich zurückweisen.
Arbeitgeber – um auch dem Vorwurf deutlich zu widersprechen – gehen behutsam mit ihren Arbeitnehmern um, weil sie wissen, dass sie das wichtigste Element in ihren Betrieben sind.
Denn Unternehmer können ohne Arbeitnehmer den Betrieb nicht führen. Das sollten Sie mal zur Kenntnis nehmen, statt immer nur zu dramatisieren und den Teufel an die Wand zu malen.
Es sollte aber auch von allen Seiten zur Kenntnis genommen werden, dass sich die Arbeitswelt im Wandel befindet und – man höre! – auch die Arbeitnehmer Veränderungen wünschen im Bereich Work-Life-Balance, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Alles soll miteinander vereinbar sein, damit man auf der einen Seite dem Beruf nachgehen kann, aber auf der anderen Seite auch das Leben leben kann.
Das kann natürlich nur funktionieren, wenn die Arbeit flexibel gestaltet werden kann. Deswegen ist die Flexibilität bei dieser Frage zu berücksichtigen; und wir als Gesetzgeber sind aufgerufen, dafür den entsprechenden Rahmen zu schaffen, damit die Wünsche der Arbeitnehmer mit den Wünschen der Arbeitgeber im Rahmen einer flexiblen Arbeitswelt zusammenkommen können. Und das, sehr geehrte Frau Kollegin, ist keine Verachtung von Arbeitnehmerinteressen, wie Sie es hier im Hause gerade vorgetragen haben.
Wir haben im Koalitionsvertrag auch das Thema der wöchentlichen Höchstarbeitszeit erwähnt und wollen dieses Thema gerne angehen. Nein, das bedeutet keine Erhöhung der Gesamtarbeitszeit, sondern eben eine flexible Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit. Es ist wichtig, dass die Wünsche der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber berücksichtigt werden. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag nicht einfach die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit festgehalten, sondern festgelegt, dass vorher ein Sozialpartnerdialog stattfindet und wir hier miteinander reden, bevor Änderungen vorgenommen werden. Das halten wir in der Koalition für genau den richtigen Weg, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Gedanke der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist ja nicht neu.
Er ist ausdrücklich in der EU-Arbeitszeitrichtlinie niedergelegt und wird auf europäischer Ebene ermöglicht. Warum sollen wir diese Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit nicht in deutsches Recht umsetzen? Der Sozialpartnerdialog wird uns an dieser Stelle entsprechend helfen, und es wird dann möglich sein, auch die Wünsche der Arbeitnehmer umzusetzen.
Es ist nicht selten so – das wollen Sie natürlich nicht hören und werden Sie auch nie zur Kenntnis nehmen; das verstehe ich –, dass Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern den Wunsch äußern, mit diesem Arbeitszeitmodell zu arbeiten. Dann muss der Arbeitgeber jetzt sagen: Lieber Arbeitnehmer, liebe Arbeitnehmerin, tut mir leid, das kann ich nicht umsetzen, weil es im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes nicht möglich ist. – Und genau dem wollen wir mit einer flexiblen Möglichkeit entgegenkommen.
Wenn Sie – um jetzt konkret auf Ihren Antrag einzugehen –, liebe Fraktion der Linken, in Ihrem Antrag unter Nummer II Buchstabe a fordern, die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden auf 40 Stunden zu reduzieren, damit eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden geregelt ist, dann empfehle ich Ihnen, einfach mal § 3 des Arbeitszeitgesetzes zu lesen. In Satz 1 steht ausdrücklich drin – ich zitiere –: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Deswegen verstehe ich Ihren Antrag gar nicht.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen.
Für die AfD-Fraktion hat nun zu seiner ersten Rede der Abgeordnete Peter Bohnhof das Wort.