Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Absichtserklärungen, dass niemand eine Mauer errichten möchte, dass die Schuldenbremse nicht gelockert werden darf, dass keiner für seine Meinung bestraft wird und Plattformen nicht zum Löschen von Inhalten gezwungen werden, haben eine Gemeinsamkeit: Ob die Urheber nun Ulbricht, Merz oder von der Leyen heißen – sie alle bereiteten das Volk auf das exakte Gegenteil vor.
Vorsicht ist der beste Ratgeber, wenn nach der Methode Jean-Claude Junckers eine Absicht mit gravierenden Folgen zu Testzwecken in den Raum gestellt wird, um damit mögliche Reaktionen zu prüfen.
Die Phase eins des geplanten Experiments der anlasslosen Chatkontrolle für jeden Bürger mit dem durchaus berechtigt klingenden Titel „EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ hat gezeigt, dass es nicht gelang, dieses Trojanische Pferd totalitären Charakters unbemerkt durch die Hintertüre zu schleusen.
Begründet mit dem Schutz von Kindern, hatte die EU-Kommission den Entwurf einer umfangreichen Verordnung vorgelegt, durch die Anbieter von Messengerdiensten dazu verpflichtet wären, sämtliche Kommunikationen und Dateien hinsichtlich möglicher Verstöße gegen die Verordnung zu durchsuchen. Die Intervention der Bürger war erfolgreich, der Widerstand zu groß. Die Chatkontrolle ist vorerst vom Tisch. Fraglich aber ist: Wie viel Zeit bleibt uns, bis Phase zwei eingeleitet wird?
Private Kommunikation darf niemals unter Generalverdacht stehen. Der Staat darf nicht private Dienste dazu zwingen, Nachrichten vor ihrer Versendung zu scannen.
Was heute als Mittel zum Schutz von Kindern eingeführt wird, kann schon morgen die Aufhebung der Schweigepflicht für Ärzte und Anwälte bedeuten. Der Weg zur Gesinnungsschnüffelei ist vorprogrammiert. Die kühnsten Träume sämtlicher Überwachungsfanatiker könnten schon morgen Realität werden.
Dem Artikel 10 des Grundgesetzes ist zu entnehmen: „Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.“ Die enthaltene Ausnahme besagt: Beschränkungen durch Gesetze dürfen nur mit Begründung des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherung des Bestandes des Bundes oder eines Landes angeordnet werden. Die anlasslose Chatkontrolle stellt in ihrer bisherigen Version das exakte Gegenteil dar: die kollektive Überwachung ausnahmslos jedes Menschen.
Die Chatkontrolle wäre eine flächendeckende Infrastruktur zur Massenüberwachung, ohne zielführenden Einfluss auf die erklärte Absicht. Bitte erteilen Sie der Dystopie George Orwells eine Absage. Schließen Sie sich dem Antrag der AfD an,
bevor uns die Möglichkeit dazu genommen wird, unsere Demokratie zu schützen.