Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich glaube, in der Bestandsaufnahme sind wir relativ nah beieinander. Es ist deshalb von außerordentlich großer Bedeutung, dass es Anfang des Jahres gelungen ist, sich in diesem Hohen Haus auf das Gewalthilfegesetz zu verständigen. Das ist ein Meilenstein. Wir werden in diesem Land erstmals einen Sicherstellungsanspruch, dann einen Rechtsanspruch auf Beratung und auf Schutz in ganz Deutschland bekommen. Der Bund wird dieses Vorhaben in der Zeit zwischen 2027 und 2036 mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro unterstützen. Das ist ein riesiger Fortschritt.
Zusätzlich sind den Ländern ja, wie Sie wissen, 100 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt worden, aus denen sie ihre eigenen Aufgaben – dazu gehört auch die Einrichtung von Frauenhäusern – finanzieren können. Ich würde mir sehr wünschen, dass mit diesen Mitteln tatsächlich auch in diesem Bereich investiert wird. Ich bin darüber hinaus froh, dass wir uns zum Thema Gewaltschutz in der Bundesregierung auf den Weg machen, weitere Maßnahmen zum Schutz von Frauen und –
– gegen häusliche Gewalt zu ergreifen.