Vielen Dank, Frau Loop, für die wichtige Frage. – Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gehört zu den schlimmsten Verbrechen, die wir in unserer Rechtsordnung kennen. Deshalb verfolgen wir diese und ergreifen auch immer mehr Präventionsmaßnahmen gegen diese; denn das ist am Ende das Entscheidende.
Wie Sie wissen, ist das UBSKM-Gesetz zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird nicht nur die Beauftragte dauerhaft installiert, sondern wir haben dort auch festgelegt, dass die Betroffenen dauerhaft im Betroffenenrat angehört werden müssen. Wir haben dort festgelegt, dass wir weiter an der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt arbeiten werden.
Und was für mich ganz wichtig ist: die Durchführung der Dunkelfeldstudie „Safe!“, die noch 2026 veröffentlicht werden wird, mit der wir uns erstmals einen Überblick darüber verschaffen können, wie viele junge Menschen – Kinder und Jugendliche – in Deutschland tatsächlich Opfer von sexualisierter Gewalt werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Sie haben noch die Möglichkeit zu einer Nachfrage, Frau Loop.