Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Verleger braucht man vor allen Dingen eins: Haltung;
Haltung nicht nur bei der Auswahl literarischer Stimmen, für die man sich in seiner Arbeit einsetzt. Nein, es benötigt auch Haltung dafür, einen Verlag am Leben zu halten. Denn – das kam gerade zur Sprache – der Druck steigt, nicht nur auf die kleinen Verlage, sondern auf die gesamte Branche. Deutschland liest gerne und liest viel, und so blieben die Auflagen in den vergangenen Jahren stabil.
Doch Inflation, steigende Produktionskosten und Gewerbemieten und nicht zuletzt die harte Konkurrenz der Großplattformen wie Amazon führen zu immer geringeren Gewinnen für die Verlage. Diese Situation spitzt sich mit der Fortentwicklung von KI zu. Insbesondere kleine und unabhängige Verlage sind in ihrer Existenz bedroht.
Dafür, die Vielfalt im deutschen Verlagswesen zu erhalten, ihr Engagement zu fördern, steht der Deutsche Verlagspreis. Seit er 2019 durch die damalige Kulturstaatsministerin Monika Grütters ins Leben gerufen wurde, hat er so 500-mal Verlage ausgezeichnet und praktisch unterstützen können. Der Preis hat sie in ihrer Arbeit und Programmvielfalt sichtbarer gemacht, und das – das ist wichtig in dieser Debatte – ohne Instrumentalisierung – bis zum heutigen AfD-Antrag, den wir nun debattieren müssen.
Denn diesem Antrag fehlt jede sachliche Grundlage. Er folgt einzig einer digitalen Hetzkampagne, die das Portal „Nius“ dem diesjährigen Verlagspreis vorausschickte. Herzstück dieser Kampagne ist die Instrumentalisierung des Debattenraums, den die prämierten Verlage öffnen. Werke, die sich – das kam gerade schon zur Sprache – mit Antifaschismus in Deutschland beschäftigen, werden von „Nius“ als Gewaltaufruf entfremdet. Einzelne Jurymitglieder, die in diesen Verlagen publizieren, werden pauschal als linksextrem bezeichnet.
Auffällig ist dagegen die Auswahl und Selektivität von „Nius“. Da wird zwar breit aus dem sächsischen Verfassungsschutzbericht zitiert, aber verschwiegen, dass die einzigen Verlage, die dort unter „politisch extrem“ gelistet sind, drei rechtsextreme Verlage sind.
Meine Damen und Herren, das zeigt: Mit diesem Antrag und jener Kampagne wird sich nicht für einen offenen Debattenraum und schon gar nicht für eine demokratische Verlagskultur eingesetzt. Hier offenbaren Sie von der AfD Ihren rechten Kulturkampf, dessen Ziel nur eines ist: Die publizistischen Stimmen, die sich gegen Ihre Ideologie stellen, zum Verstummen zu bringen.
Denn würde es der AfD wirklich darum gehen, verfassungsfeindliche Inhalte aus der Verlagsszene zu bannen, so würden Sie sich zuerst gegen Götz Kubitscheks Antaios-Verlag stellen. Dieser gilt seit letztem Jahr als gesichert rechtsextrem. Der Verfassungsschutz sagt, es bestehe kein Zweifel mehr für ihn, dass der Antaios-Verlag verfassungsfeindliche Ziele verfolge.
Zu den Autoren dieses Verlages – hört! hört! – gehören ein gewisser Alexander Gauland, zahlreiche AfD-Landtagsabgeordnete und auch Mitarbeitende der AfD-Fraktion im Bundestag.
Herr Kollege, erlauben Sie – –
Ich würde meine Rede gerne beenden.
Okay.
Wenn es Ihnen also wirklich darum gehen würde, die demokratischen Grundpfeiler zu verteidigen, dann wäre Ziel dieses Antrags nicht der Deutsche Verlagspreis. Die Maßnahmen, die Sie für den Verlagspreis fordern, sind ein weiterer Versuch, grundlegend in die kulturelle und künstlerische Freiheit einzugreifen und diese weiter auszuhöhlen.
Der Verlagspreis – und davon sind wir zutiefst überzeugt – verdient unsere Anerkennung, so wie auch dessen prämierten Verlage. Sie sind es, die mit ihrer Haltung und ihrem Engagement literarische Stimmen hörbar machen, die uns eine kritische Auseinandersetzung mit dem Zeitgeschehen abverlangen und damit aus unserer Sicht den demokratischen Diskurs bereichern.
Deshalb: Diese Verlage gilt es zu schützen, wenn der Druck ideologischer Kulturkämpfe sie zum Schweigen bringen will. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab.
Ich gebe nun zu einer Kurzintervention das Wort dem Abgeordneten Götz Frömming.