Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Überschrift dieses Antrags der AfD liest, dann denken vielleicht einige: Die AfD ist da einer ganz großen Sache auf der Spur. – Aber ich kann alle beruhigen: Nichts an diesem Antrag ist groß; nichts an diesem Antrag ist interessant. Es sind immer nur dieselben Tatsachen, Verdrehungen und Feindbilder, die wir von der AfD gewohnt sind. Es geht Ihnen nicht um die Steuergelder; es geht Ihnen nicht um den Schutz der Demokratie. Es geht Ihnen um den Einstieg in die Zensur; und das werden wir mit aller Kraft verhindern.
Denn die eigentliche Gefahr für unsere Demokratie entsteht nicht durch Verlage, die streitbare Bücher veröffentlichen, sondern durch politische Kräfte, die die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt attackieren, genau wie die Kollegin Ottilie Klein das gerade gesagt hat. Das heißt, wenn Sie beginnen, künstlerische Arbeit danach zu bewerten, ob sie Ihnen politisch passt oder nicht, dann höhlen Sie den Kern der Kunstfreiheit aus.
Wohin das führt, das sehen wir gerade bei den langen Buchzensierungslisten in den USA, und das kann doch kein Vorbild für Deutschland sein. Ich bitte Sie!
Ich habe mir mal durchgelesen, was Sie da als so anstößig empfinden. Erstes Beispiel: der Verbrecher Verlag.
Er publiziert seit Langem antifaschistische und antirassistische Texte, etwa das Buch „Aufklären und Einmischen“ über den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund. Dieses Buch beschreibt die Morde des rechten Terrors und klärt uns auf, wie so etwas passieren konnte. „Gut so!“, sage ich dazu. Mehr davon! Herzlichen Glückwunsch an den Verbrecher Verlag.
Zweites Beispiel. Anstößig finden Sie ein Buch der Edition Nautilus mit dem Titel: „Die Geschichte der weiblichen Ejakulation“. In Ihrem Antrag bezeichnen Sie das als Fetischlektüre. Ich finde, das klingt erst mal nach einem interessanten Buch über die Anatomie des weiblichen Körpers und über Lust.
Das heißt, wenn das in Ihren Augen schon Fetischlektüre ist, dann sagt das mehr über Sie aus als über dieses Buch.
Meinetwegen lesen Sie den ganzen Tag „Compact“, Ihr Stichwortgeberportal „Nius“ oder welche Blut-und-Boden-Literatur auch immer.
Aber lassen Sie anderen Menschen die Freiheit, die Dinge zu lesen, die sie lesen wollen! Das ist Freiheit, und auf die sollten wir stolz sein in diesem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Unser Grundgesetz garantiert genau diese Freiheit von Kunst, von Presse, von Meinungen. Diese Freiheit gilt nicht nur für die, die Ihnen ideologisch genehm sind. Diese Freiheit schützt auch gerade die Stimmen, die unbequem sind, die andere Perspektiven zeigen. Der Deutsche Verlagspreis mit den ausgezeichneten Verlagen und einer tollen fachkundigen Jury steht für diese Freiheit und Vielfalt, und genau deshalb ist er Ihnen ein Dorn im Auge.
Ich war auf der Frankfurter Buchmesse und habe gesehen, wie breit gerade das Spektrum der Kleinverlage ist und wie viel Mut, Haltung und Arbeit dahintersteckt. Deswegen ist es auch genau richtig, dass Staatsminister Weimer diese Arbeit ausgezeichnet hat.
Am schlimmsten – das als letzter Gedanke – finde ich tatsächlich aber, dass Ihnen zum Thema „Buchhandel und Verlage“ nichts Besseres einfällt als diese dünne Suppe, die Sie uns hier vorsetzen. Wenn Sie mal mit den Buchhandlungen und Verlagen sprechen würden, dann wüssten Sie, was die Themen der Branche sind, zum Beispiel das Sterben der kleinen Buchhandlungen, die ungezügelte Entwicklung von KI oder die Zukunft der Buchpreisbindung. Das sind die Themen, die die Buchbranche beschäftigen.
Auf Ihren Antrag hingegen hat niemand gewartet. Deswegen werden wir ihn natürlich ablehnen.
Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion hat nun das Wort der Abgeordnete Holger Mann.