Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Herbst letzten Jahres ist in Dresden die Carolabrücke nicht deshalb eingestürzt, weil die AfD Anfragen zum Zustand der kritischen Infrastruktur gestellt hat. Sie ist eingestürzt, weil die Politik der herrschenden Altparteien dazu geführt hat, dass Verkehrsknotenpunkte und Brücken, die oftmals noch aus der Kaiserzeit stammen, seit Jahrzehnten dem Verfall preisgegeben sind.
Wir als AfD nehmen unsere parlamentarische Verantwortung zum Schutz der kritischen Infrastrukturen ebenso wie den der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sehr ernst. Die FdGO umfasst auch das Recht auf Ausübung einer parlamentarischen Opposition sowie die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber den Volksvertretungen.
Wenn wir als gewählte Volksvertreter Anfragen zum Zustand unserer kritischen Infrastruktur stellen, dann kommen wir damit unserer Verantwortung zur Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach.
Wenn uns daraufhin ein Thüringer SPD-Minister Maier ohne jeden Beleg „Auslandsspionage“ vorwirft, ist dies ein Akt politischer Verwahrlosung.
So wird die SPD in Thüringen wohl eher nicht ihr gutes Wahlergebnis von 6 Prozent bestätigen können. Und daran wird auch nicht das vom SPD-Genossen Fiedler angekündigte Aktenschreddern etwas ändern.
Die gestrige Aktuelle Stunde hat ein neues Narrativ der sogenannten demokratischen Parteien noch einmal zementiert. Der hier vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen stellt neben der Umsetzung von NIS 2 das Ergebnis dessen dar, was die ehemalige Ampelregierung viel zu lange verschleppt hat.
Der Schutz unserer KRITIS vor allen Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder hybriden Angriffen ist dringend geboten. Allerdings geht der Blick dieses nationalen Gesetzes stark nach Brüssel. Die Bundesregierung sollte imstande sein, selbst zu entscheiden, welche kritische Einrichtung von besonderer Bedeutung ist. Meldepflichten an die EU-Kommission führen demgegenüber zu hoher Überbürokratisierung. Wir dürfen nicht zulassen, dass deutsche Unternehmen und Betreiber zu Handlangern EU-rechtlicher Vorschriften werden, ohne dass wir demokratische Kontrolle und klare nationale Verantwortung sichern.
Im Entwurf heißt es ausdrücklich, dass finanzielle Mehraufwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden entstehen – und zwar, ohne dass eine verlässliche Schätzung vorliegt. So kann aber keine zuverlässige Basis geschaffen werden. Wenn Mittel noch nicht abschätzbar sind, wie können sich KRITIS-Betreiber dann darauf einstellen bzw. wie können Kommunen kalkulieren? Das Gesetz führt hier unausgegoren zu einer erheblichen Belastung für die Wirtschaft und die Kommunen. Hier müsste die Bundesregierung nachschärfen und Planbarkeit schaffen. § 5 des KRITIS-Dachgesetzes regelt die Feststellung der Erheblichkeit einer Anlage erst per Rechtsverordnung. Das ist mit Rücksicht auf den Parlamentsvorbehalt verfassungsrechtlich zumindest höchst fraglich.
Insgesamt sehen wir bei diesem Gesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Koalition hat bei den Beratungen im Innenausschuss die Gelegenheit, unsere Kritikpunkte angemessen umzusetzen. Es wird dort gewiss interessant sein, zu sehen, ob CDU, CSU, SPD ihrer parlamentarischen Verantwortung ebenso gerecht werden, wie wir das als AfD tun.