Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich ist es so weit: Nachdem unter Nancy Faesers ideologiegetriebener Innenpolitik die Ampelregierung es jahrelang nicht hinbekommen hat, ein Gesetz zu kritischen Infrastrukturen zu erlassen, und nachdem schon im Oktober des Jahres 2024 die Frist zur Umsetzung der Richtlinie abgelaufen war, beraten wir heute endlich ein umfassendes KRITIS-Dachgesetz, welches dem Thema auch gerecht wird, und das ist auch dringend notwendig. Drohnenüberflüge, Sabotage der Deutschen Bahn – und nicht nur dort –, hybride Bedrohung und der Linksterrorismus sind real in unserem Land geworden. Darum braucht es dringend sektorübergreifende Vorgaben und Strukturen zum Schutz der kritischen Infrastruktur.
Diesem Ziel kommen wir mit diesem Gesetzentwurf ein bedeutendes Stück näher. Verpflichtende Risikobewertung für KRITIS-Betreiber, Mindeststandards und ein dynamisches Meldeverfahren sollen für alle relevanten KRITIS-Betreiber obligatorisch sein. Die öffentliche Anhörung im Innenausschuss war allerdings kontrovers. Manche Sachverständige haben kritisiert, dass die Behörden von Kommunen und Ländern aus dem KRITIS-Schutz ausgeklammert werden und dass die derzeit noch nicht abschätzbaren Kosten für die KRITIS-Betreiber von diesen allein getragen werden müssen und nach den Vorstellungen der Merz-Regierung schon gar nicht mit Steuererleichterungen einhergehen. Und nicht zuletzt erhalten KRITIS-Betreiber durch das Gesetz immer noch keine rechtlichen Befugnisse, um spionierende und sabotierende Drohnen abzuwehren. Hier wäre eine Nachbesserung im Gesetz wichtig gewesen.
Wir stimmen dem Vorhaben aber dennoch zu, und das aus zwei Gründen.
Erstens haben mehrere Sachverständige geäußert, dass eine weitere gesetzgeberische Untätigkeit schlimmere Folgen hätte als die Verschiebung dieses, sagen wir: unvollkommenen, dennoch teilweise zielführenden Gesetzes. Der Status quo unserer KRITIS erlaubt kein weiteres Zuwarten, wie unter der Ampelkoalition damals. Es ist an der Zeit, endlich zu handeln.
Zweitens. Der im Innenausschuss beschlossene Änderungsantrag zum Gesetz sieht vor, dass eine erste Evaluierung der Gesetzesfolgen schon in zwei anstatt in fünf Jahren erfolgen soll. Wir werden hier unserer parlamentarischen Verantwortung gerecht, und wir werden dann genau überprüfen, wo es noch praxisnahe Änderungen braucht. Aus diesem Grund stimmen wir heute auch zu.
Mit diesem Verantwortungsbewusstsein unterscheiden wir uns nachdrücklich von den Grünen und ihrer Innenpolitik.
Der innenpolitische Phlegmatismus der Grünen ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Ampelkoalition kein eigenes KRITIS-Dachgesetz verabschieden konnte.
– Herr von Notz, Sie selbst haben doch eingeräumt, dass Sie sich erst nach dem Ende der Ampel der CDU/CSU angenähert hatten und dann zurückgewiesen wurden; das waren doch Sie.
Jetzt, wo endlich ein KRITIS-Dachgesetz und ein Gesetz zur Umsetzung von NIS-2 vorliegen, legen Sie einen Antrag vor, in dem Sie faktisch fordern, beide Gesetze rückabzuwickeln und die Vorgaben für die physische und digitale Sicherheit in einem Gesetz zu vereinheitlichen.
Das würde aber keinen Mehrwert bringen; aber darum geht es Ihnen vermutlich auch nicht. Ich gehe davon aus, Sie können es einfach nicht ertragen, dass das KRITIS-Dachgesetz nicht von Ihnen kommt.
Mit einer solchen Arroganz und Ignoranz demokratischer Mehrheiten gefährden Sie nicht nur den deutschen Wirtschaftsstandort, sondern auch den KRITIS-Standort Deutschland. Eine solche Herangehensweise haben wir natürlich abzulehnen.
Vielen Dank.
Für die SPD-Fraktion darf ich Daniel Baldy das Wort erteilen.