Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren Kollegen! Der heute vorgelegte Gesetzentwurf zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen muss der große Wurf sein. Er greift tief ein in Wirtschaft, Verwaltung, föderale Zuständigkeiten und unternehmerische Freiheit. Dies ist eilig geboten – da sind wir uns einig –, um unsere kritische Infrastruktur künftig besser schützen zu können. Die Anschläge in Adlershof, auf Tesla und auch jüngst die Angriffe auf die Stromversorgung in Berlin durch Linksextreme sind Weckrufe.
Bis hierhin waren wir uns alle einig. Doch was uns die Bundesregierung als Vorhaben zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen verkauft, ist in Wahrheit ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle, zur Entmachtung des Parlaments – Achtung! – und zur Belastung der Wirtschaft, der Kommunen und der Länder. Es ist mit unkalkulierbaren Verpflichtungen verbunden.
Das ist keine Übertreibung, sondern die nüchterne Analyse dieses Entwurfs; denn das Parlament soll heute ein Gesetz beschließen, welches im Gesetzgebungsverfahren anscheinend bewusst etwas völlig Unübliches erlebt: Erst das Gesetz, dann der Inhalt. Die entscheidenden Fragen werden aus dem parlamentarischen Raum herausverlagert – in Ministerien, in Bundesämter und in nachgeordnete Behörden. Demokratische Kontrolle wird ersetzt durch Verwaltungsvorschriften.
Wer so vorgeht, hat offenbar kein Interesse an parlamentarischer Debatte, sondern an quasiautoritärem Durchregieren.
Mit diesem Gesetz zieht der Bund Kompetenzen an sich, die bisher dezentral, sehr praxisnah und regional verankert waren. Länder und Kommunen werden jetzt zu Ausführungsorganen degradiert.
Dabei wissen gerade die Akteure vor Ort – überwiegend sie –, wo reale Risiken bestehen, nicht das Bundesministerium und auch nicht zentrale Bundesbehörden. Dieses Gesetz folgt nicht dem Prinzip der Subsidiarität, es folgt dem Prinzip des Misstrauens.
Dieser Gesetzentwurf ist in seiner Konstruktion zudem bemerkenswert. Er enthält viele Pflichten, viele Begriffe, viele Verfahren, aber keine konkreten Anforderungen.
– Lassen Sie mich zu Ende berichten, dann werden Sie Ihre Antworten finden. – Welche Anlagen sind betroffen? Welche Maßnahmen sind verpflichtend? Welche Kosten entstehen? Antworten der Bundesregierung hierzu: Das regeln wir später.
Sie räumen sogar selbst ein, dass der Erfüllungsaufwand für Wirtschaft, Verwaltung, Länder und Kommunen derzeit nicht beziffert werden kann. Dennoch sollen Betreiber kritischer Anlagen umfangreiche Pflichten übernehmen: Risikoanalyse, Resilienzpläne, Meldepflichten, organisatorische und möglicherweise – oder besser: garantiert – bauliche Maßnahmen. Alles nach Standards, die noch gar nicht existieren.
Meine Damen und Herren, das ist politisch verantwortungslos. Gerade kommunale Unternehmen, Stadtwerke, Krankenhäuser, mittelständische Betreiber
sollen ins Risiko gehen, ohne zu wissen, was morgen per Verordnung verlangt wird. Das ist keine Sicherheitsvorlage, das ist ein wirtschaftlicher Blindflug.
Es ist ein wirtschaftliches Blindfluggesetz. Anstatt bestehende Regelwerke zu vereinfachen, schafft die Bundesregierung neue Ebenen, neue Schnittstellen und neue Zuständigkeiten: IT-Sicherheit hier, physische Resilienz dort, europäische Vorgaben – natürlich! –, nationale Strategien, sektorale Sonderregeln. Das Ergebnis ist kein Schutzsystem, sondern ein regulatorisches Labyrinth.
Wer soll das in der Praxis noch überblicken? Wer trägt am Ende die Verantwortung, wenn Zuständigkeiten unklar sind?
Besonders irritierend und damit ein wesentlicher Kritikpunkt ist dabei, dass ausgerechnet der Sektor Staat und Verwaltung im Gesetzentwurf praktisch keine Rolle spielt. Dabei bildet genau dieser Bereich das Fundament staatlicher Handlungsfähigkeit. Kommunale Verwaltungen, Parlamente, Gerichte, Sicherheitsbehörden – wenn diese Strukturen nicht funktionieren, fällt nicht nur ein einzelner Sektor aus, meine Damen und Herren; dann ist der Staat als solcher handlungsunfähig. Das ist kein theoretisches Szenario, sondern eine sicherheitspolitische Realität. Ein Staat, der seine eigenen Strukturen nicht ausreichend schützt, wird auch seiner Schutzpflicht gegenüber dem Bürger nicht gerecht.
Diese Leerstelle im Gesetz ist ein gravierender Fehler. Die Alternative für Deutschland wies darauf im Innenausschuss wie auch hier in der ersten Lesung bereits hin.
Trotz all dieser Kritik gibt es einen entscheidenden Punkt: Der Schutz kritischer Infrastruktur ist kein Randthema. Er ist eine Kernaufgabe unseres Staates.
Ein völliges Scheitern dieses Gesetzes würde nicht zu mehr Souveränität führen, sondern zu rechtlicher Unsicherheit. Deshalb sagen wir – und jetzt kommt die Reaktion auf Ihre dauernden Zwischenrufe –: Diese Zustimmung ist ausdrücklich keine Blankoermächtigung.
Sie ist klare Erwartung der AfD und daran geknüpft. Die Alternative für Deutschland erwartet eine angemessene, umgehende Ausgestaltung der angekündigten Rechtsverordnung – umgehend! –, eine klare Begrenzung von Bürokratie, konsequente Einbindung der Länder, Kommunen und Betreiber.
Wir stimmen zu
– danke für die Vorwegnahme –, weil Sicherheit, Versorgungsgarantie und staatliche Handlungsfähigkeit keine Spielwiese sind und weil die Alternative für Deutschland Verantwortung übernimmt.
Wir geben dem unvollkommenen Gesetz eine Chance, Herr Minister.
Unsere Zustimmung ist daher kritisch. Sie ist wachsam.
Ich danke Ihnen.
Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist für die SPD-Fraktion Rasha Nasr.