Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich im Wesentlichen um das Gesetz, das bereits zu Zeiten unserer Regierungsbeteiligung als Zukunftsfinanzierungsgesetz II auf den Weg gebracht wurde.
Schon der Vorgänger Zukunftsfinanzierungsgesetz I aus unserer Regierungszeit war ein Gesetz, das den Start-up-Standort Deutschland ganz nach vorn gebracht hat, und genau da knüpft nun dieses Gesetz an. Wir freuen uns, dass Sie unsere Ideen übernehmen.
Auch dieses Nachfolgegesetz steht unter der Prämisse, dass Deutschland, ergänzend zu öffentlichen Investitionen, mehr privates Kapital mobilisieren muss: für die Dekarbonisierung, für die Digitalisierung und dafür – kurz gesagt –, die strukturellen Probleme unseres Landes zu lösen. Wir müssen den Unternehmen helfen, mehr zu investieren und ihre Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu machen. Der Kapitalmarkt kann dafür ein Ort sein, aber eben nur, wenn er europäisch gedacht und europäisch reguliert wird. Deutschland kann und sollte hier nicht in Wettbewerb mit 26 anderen Mitgliedstaaten stehen; das macht schlichtweg keinen Sinn. Nein, wir brauchen klar die Kapitalmarktunion. Deswegen ist es richtig und überfällig, dass es beispielsweise endlich einen europäischen Datenpool für Unternehmensinformationen gibt; denn so muss sich niemand mehr durch 27 verschiedene nationale Register klicken.
Das sind sinnvolle Schritte, aber es ist eben nur die Grundlage. Denn wenn wir den Finanzplatz Europa wirklich stärken wollen, dann braucht es mehr politisches Commitment. Der europäische Kapitalmarkt ist kein Selbstzweck. Europäische Unternehmen müssen sich über europäische Kapitalmärkte finanzieren können und dürfen nicht länger gezwungen sein, in die USA auszuweichen, wie wir es in der Vergangenheit viel zu oft gesehen haben.
Zum Thema „Bürokratieabbau und Vereinfachung“. Es ist in aller Munde, und das unterstützen wir natürlich auch, beispielsweise durch ein gut gemachtes Kleinbankenregime. Ich möchte Ihnen aber hier die Illusion nehmen, man könne den Kapitalmarkt allein durch weniger Regulierung beleben. Das wäre ein Trugschluss.
Klar ist: Eine Stärkung der Kapitalmärkte funktioniert nicht ohne Vertrauen, gute Aufsicht und Verantwortung. Und genau da sehe ich im Gesetz noch Lücken. Eine Lücke, die in dem Gesetzentwurf aus unserer Regierungszeit übrigens so nicht enthalten war, ist die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens. Ja, das spart auf beiden Seiten vielleicht Geld. Aber es kostet auch wertvolle Informationen; denn eine Bank wüsste dann künftig nicht mehr, ob ihr Kunde nicht schon anderswo Millionenkredite aufgenommen hat. Wir sollten hier wirklich abwarten, bis das europäische Meldesystem vergleichbare Informationen liefert.
Gleiches gilt beim Mitarbeiter- und Beschwerderegister, das Verbraucherschutz und Aufsicht dient. Ja, auch wir sind für weniger Bürokratie. Aber wir lehnen es selbstverständlich ab, dass unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus der Anlegerschutz abgebaut wird. Man kann Vertrauen nicht durch Wegschauen erzeugen.
Sie sehen, es wird Gelegenheit geben, auch diesen Gesetzentwurf im Ausschuss noch zu verbessern. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit.