Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann das Ansinnen der Präsidentin gut verstehen; deswegen beginne ich mit diesem Teil. Ich bedanke mich bei meinen Mitberichterstattern sehr herzlich. Wir haben ein gutes Gesetz zu einem wirklich großartigen Gesetz für unsere Bankenlandschaft gemacht.
Herzlichen Dank an alle – übrigens auch an Sie von den Grünen –, dass Sie mitgewirkt haben.
Wir wollen mit dem Gesetz die Wirtschafts-, Finanz- und Kapitalmarktstandortkompetenz in Deutschland stärken. Dabei hilft es, wenn man das Gesetz lesen und verstehen kann. Denn dann merkt man: Es ist ein Gesetz, das aufgesetzt wurde, um echte Entlastung regulieren zu können. Manchmal führt eine Regulierung zu einer Deregulierung. Das ist nun schon das dritte Gesetz in kurzer Folge, das wir so ausgestalten. Ich bin stolz darauf, dass wir das zusammen machen; denn wir wissen, wie komplexe Politik geht. Komplexe Politik lässt sich nicht in einem Satz abhandeln.
Wir haben einen modernen und verlässlichen Ordnungsrahmen geschaffen, der zu uns passt. Denn wir haben das EU-Bankenpaket durch die vollständige und sachgerechte Umsetzung der CRR- und CRD-Vorgaben genau so umgesetzt, dass wir nichts mehr obendrauf gesetzt haben. Wir haben jeden Spielraum, der uns gelassen wurde, vollständig für unsere Banken genutzt, insbesondere – Sie haben es schon gesagt – für unsere kleinen Banken und unsere mittleren Institute. Das sind die Sparkassen vor Ort, die noch die Nähe zu den Menschen haben. Sie vergeben immerhin mehr als 40 Prozent des Kreditvolumens und sind deswegen ganz wichtige Ansprechpartner für diejenigen, die nicht im großen Bereich unterwegs sind. Darauf haben wir einen besonderen Schwerpunkt gelegt.
Und ja, die Europäische Union gibt uns vor, die sogenannten ESG-Risiken im Risikomanagement der Banken zu verankern. Was haben wir gemacht? Wir haben sie verankert – wie sich das gehört –, aber wir haben dabei wieder unsere kleineren Institute im Blick gehabt. Die kleineren Institute müssen die ESG-bezogenen Ziele nur noch qualitativ beschreiben. Das kann – das hat uns das Finanzministerium zugesagt – auf zwei Seiten passieren. Sie müssen einfach nur noch qualifizieren, was sich in ihrem Risikorahmen befindet, und damit haben sie dem Genüge getan. Wir geben ihnen außerdem ausreichend Zeit zur Umsetzung. Wir verlangen nicht den Aufbau neuer Datenbanken. Wir verlangen nicht, dass sie all das, was große Banken vergleichsweise einfach umsetzen können, tun. Wir haben auch hier unseren Rahmen wieder einmal vollständig ausgenutzt, um zu zeigen: Wir können entbürokratisieren, und zwar genau da, wo es ankommt, wo wir direkt dran sind.
Gleichzeitig haben wir für die sogenannten Förder- und Bürgschaftsbanken bei der Europäischen Union eine Ausnahme herausverhandelt. Wir können mit den Kolleginnen und Kollegen dort reden, und deswegen kriegen wir auch das, was wir hier in Deutschland brauchen. Genau für diese Förder- und Bürgschaftsbanken haben wir eine Ausnahme erreicht, und auch diese haben wir umgesetzt. Auch sie müssen diese Vorgaben einhalten, aber eben nicht dokumentieren, nicht freigeben und Ähnliches. Sie müssen keine weiteren Datenhaushalte aufbauen, sondern sie können dies im normalen Rahmen tun. Warum? Förder- und Bürgschaftsbanken unterliegen schon staatlicherseits einem ganz anderen Mechanismus und werden ganz anders von uns beobachtet. Es sind unsere Hebel, damit die Fördergelder, die wir hier in Milliardenhöhe beschließen, auch dort ankommen, wo sie Investitionen ermöglichen und zusätzliche Mittel hebeln. Auch das ist uns gelungen. Das ist, wie ich finde, ein großer Schritt, der uns vieles erleichtern wird.
Schließlich und endlich haben wir auch keine Einschränkungen bei der Rechtsform der Kreditinstitute vorgenommen. Wer kennt sie nicht, die kleinen Banken mit ihren persönlich haftenden Gesellschaftern, die sich persönlich um ihre Kunden kümmern? Ihnen wollen wir das Vertrauen schenken. Ihnen wollen wir zeigen, dass sie ganz wichtige Player auf diesem Spielfeld sind. Es geht nicht nur um die Großen. Die Bankenlandschaft Deutschlands ist einzigartig, und das bringen wir damit zum Ausdruck.
Gleiches gilt für die Frage der Zusammenschlüsse innerhalb der Institutssicherungssysteme. Hier gab es zunächst viele Anzeigepflichten. Auch das kann jetzt vollkommen einfach vonstattengehen. Wenn sich beispielsweise kleinere Sparkassen zusammenschließen, können sie das vergleichsweise unkompliziert tun und haben nur wenige Meldepflichten, damit diese Bank vor Ort weiter überlebensfähig ist und dem Kunden zur Verfügung steht. Das ist, wie ich finde, ebenfalls einer der vielen wichtigen Punkte. Wir haben dazu 17 Umdrucke verabschiedet und uns da als Parlament noch mal – ich möchte schon fast sagen – verwirklicht
und es wirklich gut umgesetzt.
In diesem Zusammenhang ist mir noch etwas sehr wichtig – damit auch dazu einmal kurz gesprochen wird –, nämlich das Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz. Wir hatten schon in der vergangenen Legislatur darauf hingewiesen, dass die Banken mutmaßlich einen Rechtsanspruch darauf haben, Einlagen nicht doppelt hinterlegen zu müssen, und diese Gelder wieder zurückbekommen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat am 16. September 2025 genau in diesem Sinne entschieden.
Und – wie es so ist, wenn man einen guten Gesprächskanal hat; dann laufen die Dinge – diese Banken haben mit uns vereinbart, dass wir die Einlagen nicht zurückgeben, sondern stattdessen in einen Mittelstandsfonds geben. Dort werden wir bis zu zehnfach hebeln können, so hoffen und so glauben wir. Ein weiterer Schritt unter vielen, damit die Investitionen auf die Straßen, aufs Land und zu den Bürgern gelangen.
Ich danke Ihnen allen, dass Sie mitgewirkt haben. Der nächste Schritt folgt dann in den nächsten Wochen.
Vielen Dank.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist Sascha Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.