Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Dr. Rottwilm, vielen herzlichen Dank dafür, wie gut Sie in dieses Gesetz eingeführt haben, das wir in hervorragender Weise miteinander beraten haben. Ja, und ich bin auch Ihnen von Bündnis 90/Die Grünen dankbar. Denn wir haben eines gemeinsam festgestellt: Wir wollen, dass mehr Bewegung in die Geldflüsse in Deutschland kommt. Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärken. Wir wollen die Liquidität aufgrund der Gelder, die es ja gibt – über 9 Billionen Euro, wie wir wissen –, nutzen. Sicher: Wir haben hier und da mal andere Vorstellungen, aber in Summe – das haben wir festgestellt – können wir ganz gut miteinander, um das gemeinsam zu schaffen. Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz, das wir gemeinsam im parlamentarischen Verfahren noch ein Stück verändert haben, ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht.
Der Kollege hat bereits eingeführt: Was steckt eigentlich hinter diesen Anlagen? Wo wollen wir denn, dass das Geld sich am Ende wiederfinden kann, damit Wettbewerbsfähigkeit erzeugt wird, und – ich darf noch mal kurz ergänzen – wie wollen wir das als Baustein einbauen?
Diese Fonds sind ein zentraler Baustein unserer Finanzarchitektur. Sie sind inzwischen zentraler Baustein geworden in der Kreditvergabe, in der Infrastrukturfinanzierung und in der Transformation unserer Wirtschaft, und damit sind sie ein modernes – und ich darf das sagen –, ein sexy Instrument, um Geld dorthin zu bringen, wo es dringend gebraucht wird.
Mit der wachsenden Bedeutung der Fonds steigen natürlich auch die Risiken. Und manchmal müssen sie Risiken ein Stück weit eingrenzen – darum heißt es ja dann doch „Fondsrisikobegrenzungsgesetz“ –, um für all die Tätigkeiten, die wir wollen, mehr Beinfreiheit zu schaffen, damit die Vorhaben auf den Weg gebracht werden können.
Die Risiken wie Illiquidität, höhere Leverage-Strukturen, stärkere Konzentrationen und grenzüberschreitende Verflechtungen müssen wir so miteinander vereinen können, dass wir am Ende des Tages über den ganzen europäischen Markt und darüber hinaus auch in der Welt wirklich wettbewerbsfähig sind und die Gelder eben nicht – wie es der Kollege schon beschrieben hat – so und so oft abwandern. Wir wollen sie hier haben. Das Geld unserer Leute soll auch hier arbeiten – für unsere Wirtschaft und für unseren Wohlstand.
Deswegen reagieren wir auf die benannten Risiken.
Und ja, wir haben damit nicht nur einen verlässlichen Ordnungsrahmen geschaffen und Stabilität gewährleistet. Wir respektieren damit auch die Marktmechanismen, wie sie sich jetzt ergeben haben, und wir ermöglichen Investitionen – und zwar richtig – auch durch die Umsetzung europäischen Rechtes wie schon bei den anderen Paketen, nur setzen wir sie eben eins zu eins um. Und wir legen nicht nur nichts drauf, sondern gehen beim Risiko hier und da auch an eine gewisse Grenze und sagen: Vielleicht bleiben wir so ganz knapp an der unteren Grenze, damit möglichst viel Freiheit entsteht.
Und jawoll – und darauf bin ich mit meiner Fraktion genauso stolz; das dürfen wir auch als Koalition sein –: Es ist eben ein Gesamtpaket, das wir geschaffen haben. Mit dem Standortfördergesetz – und richtig, das haben Sie auch mit der Ampel schon ein Stück angeschoben; deswegen macht es diesmal auch Spaß, alles miteinander zu machen – haben wir zunächst die Voraussetzungen dafür geschaffen. Wir haben mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz die Kapitalströme bei den Banken und die ganzen Umsetzungsregularien erleichtert.
Wir schließen das Ganze mit diesem Gesetz noch nicht ganz ab; das machen wir quasi morgen noch einmal. Wir haben jetzt etwas auf den Weg gebracht, was nicht erst später wirkt, was die Menschen nicht erst irgendwann in zwei, drei Jahren hoffentlich auf einem Steuerzettel oder Ähnlichem sehen, sondern wir setzen ab heute direkt um, wie Geld in die Märkte gehen kann. Wir öffnen damit den Kapitalmarkt, wir setzen mehr Investitionsspielräume, und wir machen die gesamte Logik in Summe sicherer, reduzieren Bürokratie und ermöglichen Investitionen.
Lassen Sie mich ein Wort über die Liquidität verlieren. Liquidität ist immer der Engpass im Krisenfall, und zwar sowohl bei der Liquidität, die auf dem Markt ist, als auch bei der, die in den Markt gegeben werden kann. Deswegen bereiten wir unseren Markt genau darauf vor. Offene Fonds müssen künftig mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente vorhalten, damit genau das passieren kann: dass sie nicht nur das Geld einsammeln, sondern dass dann, wenn es darauf ankommt, auch immer Liquidität vorherrscht, damit Geld auch wieder herausgegeben werden kann. Das hat es schon immer gegeben. Wir schreiben das verbindlich fest und setzen damit gerade für die Verbraucherinnen und Verbraucher einen guten Rahmen, um ihr Risiko zu minimieren, aber gleichzeitig ihr Geld wunderbar für sich arbeiten lassen zu können. So koppeln wir die Anlagestrategie, die Rückgaberechte und ebendieses Liquiditätsprofil.
Und ja, es ist schon gesagt worden: Die kreditvergebenden Fonds sind wichtiger denn je geworden. Deswegen haben wir Regeln für sie aufgestellt, mit der die Kreditvergabe genauso eingesetzt wird, wie sie gebraucht wird – mit Verantwortung und mit belastbarer Risikosteuerung. Wir können sie voneinander genau abgrenzen, sodass die bisherigen Graubereiche reduziert sind. Und wir haben verbindliche Leverage-Obergrenzen eingesetzt. Auch das ist ganz, ganz wichtig, damit es eben ganz klare Einzelengagementgrenzen gibt und es nicht zu irgendwelchen Ballungen von Risiken kommt.
Ganz wichtig auch: Wir haben Einbehaltspflichten bei Kreditverkäufen eingeführt. Das bedeutet: Immer muss auch derjenige, der den Kredit originär vergeben hat, mit im Risiko bleiben. Damit wird er ein ganzes Stück in die Verantwortung gezogen. Ich glaube, damit sind wir auf dem richtigen Weg.
Wir stärken mit diesem Gesetz auch die Aufsicht. Warum? Überall dort, wo ich die Aufsicht stärke, wo ich mit präzisen Meldepflichten – bei gravierenden Verstößen unter Umständen aber auch mit einem Sonderbeauftragten – vorgehen kann, überall dort muss ich nicht überbordende Regeln für alle einführen, nur weil ein- oder zweimal irgendetwas nicht gut gelaufen ist. Damit haben wir, glaube ich, ein hervorragendes Fundament geschaffen, um auch hier zur Bürokratieentlastung beizutragen. Deswegen glaube ich wirklich: Das sind größere Chancen für Anleger und die Realwirtschaft. Hier ist Rechtsklarheit für Bestandsverträge gegeben.
An der Stelle, liebe Opposition, möchte ich noch mal sagen: Ja, die Formulierungshilfen sind sehr spät gekommen, weil das eben so komplex und schwierig war. Wir haben unser Ministerium dann ehrlicherweise über das Wochenende sehr getriezt. Deswegen auch noch mal vielen Dank an das Haus, dass wir das noch hinbekommen haben, sodass es kein EU-Vertragsverletzungsverfahren gibt.
Ich glaube, in Summe ist das eine gute Sache. Auch ich werbe um die Zustimmung. Ich freue mich, wenn wir genau auf diesem Weg weitermachen. So ist das Parlament in seiner demokratischen Mitte auf einem sehr guten Weg.
Ich danke.
Vielen Dank. – Als Nächster spricht Sascha Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.