Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben dem Standortfördergesetz, was mal als Zukunftsfinanzierungsgesetz II in unserer Regierungszeit begonnen hat und dem wir zustimmen werden, behandeln wir heute erstmals das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz. Damit wird – Achtung! – CRD VI als Begleitrichtlinie zu CRR III als Vollendung von Basel III national umgesetzt. Das klingt nerdy, ist es auch ein bisschen; aber ich finde, auch dieses Gesetz ist ein wichtiges Signal, gerade in einer Zeit, in der doch reflexhaft nach pauschaler Deregulierung gerufen wird.
Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt: Vorschläge zur Vereinfachung gehen wir gerne mit, etwa durch eine proportionale Regulierung in der Bankenaufsicht. Eine pauschale Deregulierung lehnen wir aber selbstverständlich ab.
Diese Richtlinienumsetzung stärkt die Governance in Kreditinstituten und entwickelt die Bankenaufsicht weiter. Ich sehe hier zwei zentrale Kernelemente:
Erstens. Wir reformieren grundlegend den Umgang mit Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten. Künftig gelten hier einheitliche europäische Aufsichtsregeln. Damit schließen wir eine bisher bestehende Aufsichtslücke und verhindern regulatorische Umgehung über bloße Zweigstellenkonstruktionen. Das ist ein klarer Fortschritt für die Finanzstabilität.
Und zweitens. Das Gesetz verankert erstmalig das Management von ESG-Risiken im Kreditwesengesetz. Auch das ist richtig und notwendig; denn Nachhaltigkeitsrisiken sind längst Finanzrisiken.
Ein wichtiger Schritt also; aber es müssen noch weitere folgen. Wir haben in Europa eine gemeinsame Aufsicht und ein gemeinsames Abwicklungssystem. Noch immer aber existieren nationale Grenzen, etwa bei Kapital- und Liquiditätsanforderungen. Sie verhindern echte grenzüberschreitende Bankaktivität. Das ist natürlich erklärbar: In einer Krise möchte kein Staat, dass Kapital abfließt und er am Ende allein auf dem Risiko sitzt. Diese Logik mussten wir aktuell ja beim Umgang mit dem russischen Zentralbankvermögen erleben. Deswegen müssen wir dahin kommen, dass die EU-Staaten gemeinsam haften. Und genau das gilt auch für den Bankenmarkt: Ohne gemeinsame Haftung gibt es keinen echten europäischen Bankenbinnenmarkt.
Wir brauchen zudem eine glaubwürdige Abwicklung und auch Schritte – ich weiß, das ist schwierig – zu einer echten europäischen Einlagensicherung. Möglicherweise werden dann in Europa am Ende transnationale robuste Institute entstehen, die weniger von den einzelnen Mitgliedstaaten abhängig sind. Und genau das stärkt aber, zusammen mit den gerade hier in Deutschland wichtigen, dezentral agierenden Sparkassen und Volksbanken, am Ende die Finanzstabilität in Europa und macht uns beispielsweise gegenüber den amerikanischen Banken, die in den Markt drängen, wettbewerbsfähiger.
Denn klar ist: Wir brauchen einen echten europäischen Binnenmarkt für Bank- und Finanzdienstleistungen; denn dieser ist geopolitisch wichtiger denn je.