Gerne. – Wir sind beim Gebäudetyp E nicht im Baugesetzbuch, sondern im Bürgerlichen Gesetzbuch; denn wir müssen zivilrechtlich Sicherheit schaffen, damit sich die beteiligten Parteien, wenn man davon abweicht, zum Schluss nicht gegenseitig verklagen. Das hat eine große juristische Komponente. Deswegen liegt die Federführung auch bei der Kollegin.
Aber wir müssen natürlich auch die Baupraxis mit einbringen, damit der Gebäudetyp später auch genutzt wird – nicht nur von den Expertinnen und Experten, die sich schon immer damit beschäftigt haben, sondern auch von den ganz normalen Familien. Sie müssen sagen: Mensch, ich könnte mir vorstellen, hier oder da ein bisschen abzurüsten. – Da wollen wir Orientierung, aber auch Rechtssicherheit geben.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt jetzt eine Frage der Abgeordnete Kassem Taher Saleh.