Im Koalitionsvertrag ist diese Regelung vereinbart, und die setze ich jetzt um. Das heißt aber nicht, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer nicht sofort Zugang zum Arbeitsmarkt haben; der bleibt bestehen. Und es ist auch wichtig, dass sie nach wie vor durch die Arbeitsagenturen betreut werden. Das heißt, sie können Beratung in Anspruch nehmen, sie können Stellenangebote wahrnehmen. Es finden übrigens über die BA und die Arbeitsagenturen auch Veranstaltungen statt, wo entsprechende Unterstützung zugesagt wird.
Ja, es stimmt, den Rechtsanspruch gibt es dann nicht mehr. Und Sie haben recht: Der Jobturbo ist wirklich erfolgreich, obwohl er am Anfang sehr kritisiert worden ist. Deshalb ist dieses Element wichtig. Aber beim Rechtskreiswechsel ist es ja nicht verboten, die Agenturen in Anspruch zu nehmen; die Beratung findet ja auch statt.
Sie haben, wie gesagt, recht. Auch ich bedauere den Rechtskreiswechsel; aber er ist im Koalitionsvertrag vereinbart, und das werden wir jetzt auch umsetzen.
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