Ihre Feststellung ist nicht ganz korrekt. Ich habe mehrfach betont, dass nach wie vor die Agenturen trotzdem in Anspruch genommen werden können. Es ist ja nicht so, dass keine Unterstützung oder Beratung mehr stattfindet. Das, was ich sagen wollte, ist, dass kein Rechtsanspruch mehr darauf besteht. Trotzdem bemühen sich die Arbeitsagenturen, wenn sie Beratungsleistungen anbieten, gezielt in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Deswegen sehe ich es nicht so, wie Sie es gerade festhalten wollen. Das ist mir wichtig zu betonen. Das betrifft Menschen, die schon länger im Land sind, die auch schon Leistungen nach dem SGB II erhalten haben. Ich glaube, dass wir diese Menschen auch sehr gut auf dem Arbeitsmarkt vermitteln können.
Die Abgeordnete Karoline Otte hat jetzt die Möglichkeit zur Nachfrage.