Entschuldigung, aber die Gefährdungsanalyse muss sowieso immer gemacht werden.
Und wenn diese hergibt, dass der Sicherheitsbeauftragte auch in einem kleinen Unternehmen nicht abgeschafft werden kann, weil die Sicherheitslage das nicht erlaubt, dann bleibt er bestehen. Deswegen: Da gibt es gar kein Gap, wie Sie es hier schildern.
Es bleibt also bei der Gefährdungsanalyse; sie wird ja nicht abgeschafft. Nur, wir sagen: Wir brauchen auch keine Sicherheitsbeauftragten, die nichts zu tun haben, weil in dem Unternehmen keine Gefährdung da ist.
Das ist der Unterschied, den wir jetzt einfach machen, und das ist richtig.
Danke schön. – Damit eröffnen wir die dritte Runde, und da hat als Erstes das Wort der Abgeordnete Otto Strauß.