Vielen Dank, Herr Abgeordneter, auch für diese Frage. – Sie unterstellen, dass ich durch die Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten den Arbeitsschutz abschaffe. Das ist nicht der Fall; das muss man auseinanderhalten. Bisher hatten wir einfach nur ein Gesetz gehabt, in dem gesagt wurde, dass ohne eine Gefährdungseinschätzung im Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen ist.
Mit Blick auf die Uhr nenne ich Ihnen kurz ein Beispiel: Wenn ich ein kleines Unternehmen ohne Publikumsverkehr habe, nur Büroarbeitsplätze, muss ich dann zwingend einen Sicherheitsbeauftragten bestellen? Die Prüfung hat das Unternehmen übrigens nach wie vor durchzuführen. Das Unternehmen muss auch nach dem Gesetzesvorschlag nachweisen, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden, und es muss eine Gefährdungsanalyse abgegeben werden. Natürlich ist zum Beispiel beim Baugewerbe, wenn es ein kleiner Betrieb ist, immer eine Gefährdung da, weil es schon allein eine Gefahrenlage durch die Tätigkeit gibt.
Wir unterscheiden jetzt die Tätigkeiten. Wir machen eine Gefahrenanalyse, und gegebenenfalls muss natürlich ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Bisher war es aber einfach nur pauschal: Ihr müsst bestellen, ob es Sinn macht oder nicht.
Die Sicherheitsbeauftragten haben immer gute Arbeit gemacht.
Kommen Sie bitte zum Ende.
Aber wir entlasten jetzt viele Unternehmen von überflüssiger Bürokratie, und das macht immerhin 134,6 Millionen Euro aus. Und ich finde, dass das auch ein guter Punkt ist.
Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage.