Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Krankenhausreform ist und bleibt das zentrale Reformvorhaben in dieser Legislatur – und mit ihr die Weiterentwicklung mit dem hier vorliegenden Krankenhausreformanpassungsgesetz, dem KHAG.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz haben wir einst die tiefgreifendste Reform der stationären Versorgung der letzten 20 Jahre eingeleitet, weil wir den Fehlanreizen eines kommerziellen Systems endlich etwas entgegensetzen wollten.
Mein besonderer Dank gilt daher dem ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach für seine fachliche Tiefe, seine Beharrlichkeit und seine klare Haltung, mit der er diese Reform gegen viele Widerstände vorangebracht hat.
Als Arzt habe ich erlebt, was passiert, wenn wirtschaftliche Zwänge stärker wirken als medizinische Vernunft. Das geht auf Kosten von Zeit, Qualität und Menschlichkeit. Und als Abgeordneter weiß ich: Krankenhauspolitik gelingt nur, wenn sie Planungssicherheit schafft, Qualität stärkt und die Finanzierung stabilisiert. Dieses Gesetz soll genau das tun.
Der Transformationsfonds bleibt das Herzstück der Reform, wird aber künftig nicht mehr aus Beitragsgeldern, sondern aus dem Sondervermögen finanziert. Das entlastet die GKV und ihre Versicherten um bis zu 25 Milliarden Euro bis 2035.
Zugleich erhöhen wir den Bundesanteil in den ersten vier Jahren über den sogenannten Wachstumsbooster deutlich: 4 Milliarden Euro zusätzlich.
Wir wissen: Eine Reform dieser Größenordnung muss wirken und darf nicht überfordern. Darum verschieben wir die Vorhaltevergütung um ein Jahr; sie ist voll wirksam ab 2030. Das ist kein Aufschub, sondern gute Gesetzgebung: Qualität vor Tempo.
Zugleich geben wir den Ländern mehr Flexibilität. Die starren Erreichbarkeitskriterien entfallen, Fachkliniken können künftig Personal und Ausstattung gemeinsam nutzen. Das stärkt Effizienz, Spezialisierung und Versorgungssicherheit zugleich. Bei den Leistungsgruppen bleibt der Kurs klar: Qualität ist der Maßstab, nicht Beliebigkeit.
Der Gemeinsame Bundesausschuss kann bei der onkologischen Chirurgie flexibler agieren, um Spezialisierung zu sichern und regionale Versorgung auch zu gewährleisten.
Gleichzeitig sehen wir aber – und das muss ich betonen – als SPD-Bundestagsfraktion im weiteren Verfahren noch erheblichen Beratungsbedarf, insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung der Kooperationen von Fachkrankenhäusern, der Anrechenbarkeit von Fachärzten sowie bei den Pflegepersonaluntergrenzen.
Ich komme zum Schluss. Die Krankenhausreform ist kein Selbstzweck. Sie ist ein Versprechen an Patientinnen und Patienten, dass gute Versorgung überall erreichbar bleibt, und an die Beschäftigten, dass ihr Einsatz endlich Anerkennung und Stabilität erfährt. Denn am Ende geht es nicht um Strukturen oder Paragrafen. Es geht um Vertrauen, dass im Krankheitsfall auf unser Gesundheitssystem Verlass ist. Deswegen wollen wir als SPD weiterentwickeln – verbessern, nicht verwässern.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Armin Grau.