Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in Deutschland ein sehr ineffizientes Gesundheitssystem. Wir geben sehr viel Geld pro Kopf für die Patientinnen und Patienten aus. Aber der Output ist nicht gut, was das Thema Krankheitslast oder das Thema Lebenserwartung betrifft. Da sind wir im Vergleich zu anderen OECD-Staaten nicht gut. Das ist auch im Krankenhausbereich der Fall: Wir geben nämlich 30 Prozent der GKV-Kosten für den stationären Bereich aus; das sind über 100 Milliarden Euro im Jahr. Trotzdem sind die Ergebnisse nur mittelmäßig. Wir haben allerdings sehr viele Krankenhausbetten: 7,7 Krankenhausbetten pro 1 000 Einwohner und eine Verweildauer von 7,2 Tagen pro Krankenhausaufenthalt. Das ist sehr viel. Damit sind wir in den Top Drei der OECD-Staaten. Nur Südkorea und Japan sind über uns. Das sind Zahlen, mit denen wir nicht zufrieden sein können.
Meine Damen und Herren, deshalb ist der Grundgedanke der Krankenhausreform ein richtiger. Ich möchte an dieser Stelle dem ehemaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD danken,
dass er dieses wichtige Thema gleich zu Beginn angegangen ist – trotz aller Widerstände. Danke dafür, auch wenn er bei der Umsetzung jetzt nicht dabei ist.
In diesem Krankenhausgesetz geht es nicht darum, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz der letzten Wahlperiode zu verwässern, sondern wir wollen es verbessern, indem wir die Fristen verlängern und die Umsetzbarkeit erleichtern. Wir wollen Kooperationen zwischen den Krankenhäusern möglich machen. Nämlich eins muss sichergestellt sein: dass man auch im ländlichen Raum, wenn man in einer Region lebt, in der nicht so viele Menschen leben, am Ende sicher sein kann, dass man bei einem schweren Notfall wie einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall gut versorgt ist, dass man keine weiten Distanzen auf sich nehmen muss, wenn man eine schwere Erkrankung hat. Das ist uns als Union wichtig, und das haben wir in diesem Gesetz jetzt umsetzen können.
Bei einem weiteren wichtigen Thema geht es darum, dass wir die Fachkliniken absichern. Fachkliniken leisten eine wichtige Aufgabe bei der Versorgung von hochspezialisierten Fällen. Menschen werden dort zum Beispiel bei Amputationen versorgt, die in anderen Krankenhäusern nicht so gut versorgt werden können. Es geht auch um spezielle Eingriffe bei Kindern. Diese besonderen Einrichtungen und die Fachklinken sind uns wichtig, gerade auch in Süddeutschland, in Bayern. Dass wir es im Krankenhausreformanpassungsgesetz geschafft haben, diese Einrichtungen abzusichern, ist ein großer Vorteil. Deswegen sind wir stolz darauf, dass wir in diesem Bereich etwas voranbringen konnten.
Meine Damen und Herren, der entscheidende Vorteil dieses Krankenhausreformanpassungsgesetzes liegt auch darin, dass der Bund, finanziert aus dem Sondervermögen Infrastruktur, 50 Prozent der Transformationskosten übernimmt; ansonsten hätten diese Kosten ganz aus dem GKV-System bezahlt werden müssen. Das hätte zu einem massiven Anstieg der Versicherungskosten bzw. der durch die Versicherten zu tragenden Zusatzbeiträge geführt. Dass wir es geschafft haben, dieses Geld aus dem Sondervermögen aufzubringen, um die Transformation der Krankenhäuser in Deutschland voranzubringen, ist ein entscheidender Vorteil, und darauf können wir stolz sein.
Ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken, dass wir so konstruktiv zusammenarbeiten konnten. Ich habe es als Bayer dem Koalitionspartner manchmal nicht leicht gemacht. Vielen Dank für das Verständnis. Ich möchte der Ministerin danken, dass sie diesen Diskussionsprozess so gut begleitet hat. Und ich möchte allen danken, die dazu beigetragen haben, dass wir das Gesundheitssystem über eine Reform der Krankenhäuser nun zukunftsfähig machen. Es ist wichtig für Deutschland, dass wir effizient werden und dass die Patientinnen und Patienten sicher sein können, dass sie in Deutschland auch in Zukunft gut versorgt werden.
Vielen Dank.