Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Menschen, die einen Völkermord überlebt haben, dürfen nicht dorthin abgeschoben werden, wo er verübt wurde. Vor weniger als drei Jahren haben wir den Völkermord an den Jesidinnen und Jesiden hier im Deutschen Bundestag anerkannt. Ich würde gerne Kollegen Brand, CDU, zitieren, der damals treffend formulierte:
„Wir gehen zugleich ganz bewusst die Verpflichtung ein, den Opfern dieses Genozids hilfreich zur Seite zu stehen, und das auf allen Ebenen und auf Dauer.“
„Deutschland – mit der größten jesidischen Diaspora weltweit – kommt hier eine besondere Verantwortung zu.“
Zitat Ende.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, doch was ist davon geblieben? Immer wieder gibt es Abschiebungen, es gibt eine ständige Angst der Betroffenen, ein Leben in Warteschleife. Meine Damen und Herren, das ist aus unserer Sicht unhaltbar, menschenrechtlich ein Desaster und auch ein Vertrauensbruch.
Mit unserem Gesetzentwurf können Sie von SPD und Union Ihr Schutzversprechen von 2023 einlösen. Wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf erstmals eine Bleiberechtsregelung für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. In dieser Zeit können sie die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt erfüllen. Und um es mit der deutsch-jesidischen Menschenrechtsaktivistin Düzen Tekkal zu sagen – ich zitiere –: „Ein Bekenntnis verlangt nach Konsequenzen. Und die politische Folge kann nicht Abschiebung heißen.“
In diesem Sinne: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns auf die Beratungen zu unserem Gesetzentwurf.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Der nächste Redner in dieser Debatte ist für die Unionsfraktion Thomas Silberhorn.